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Einstellung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat unter Vorlage aller Bewerbungsunterlagen.

S
Silizium
Jan 2018 bearbeitet

Einstellung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat unter Vorlage aller Bewerbungsunterlagen.

Bei uns bewerben sich sehr viele Leute der BR möchte mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung abschließen, das er nicht alle Bewerbungsunterlagen benötigt. Wir wollen nur die Unterlagen der Bewerber die in engere Auswahlverfahren kommen und zu uns persönlich eingeladen werden. Eine Liste mit allen Bewerbern Wie muss so eine Vereinbarung aussehen, wer hat da Erfahrung?

Danke

1.87402

Community-Antworten (2)

G
gironimo

17.11.2014 um 08:23 Uhr

Ihr sagt dem AG einfach was ihr braucht.

Ich würde auch nicht per BV festlegen, dass Ihr immer nur die von Dir genannten Unterlagen braucht.

Auch wir schauen uns nur die Unterlagen derer an, die in den näheren Kreis der Auswahl kamen. Wir haben aber mit dem AG abgesprochen, dass wir in besonderen Fällen, wenn wir es für erforderlich halten, auch die übrigen Unterlagen jederzeit erhalten können. In dem Fall: Anruf genügt.

I
ickederdicke

17.11.2014 um 09:38 Uhr

Vergesst dabei nicht zu sorgen, dass euch kein schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber "durchs Raster" fällt ! Diese solltet ihr generell immer genannt bekommen, auch wenn irgendjemand vorselektiert.

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