Fehlende Einstellungsunterlagen bei Übernahme Leiharbeiter
Folgender Fall: Es erfolgt die Übernahme eines Leiharbeiters, er hat schon drei Monate bei uns gearbeitet. Bei der Anhörung zur Entleihung konnten uns keine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf) mitgegeben werden, da noch keine beim Arbeitgeber angekommen waren. Nun soll die Person übernommen werden. Leider liegen bei der "Übernahme" keine Bewerbungsunterlagen bei. Nur der Anhörungsbogen zur Einstellung. Nun gibt es Diskussionen im Gremium. Einstellung widersprechen? Oder Einstellung trotz fehlender Bewerbungsunterlagen annehmen? Die müssen doch dabei sein oder? Es gibt nur diesen einen Bewerber!
Community-Antworten (4)
04.07.2011 um 13:48 Uhr
hat der AG denn selber einen Lebenslauf?
04.07.2011 um 14:10 Uhr
@Paula Nein, er hat auch nichts.
04.07.2011 um 15:40 Uhr
LAG Hamm Urteil aus 2003: 10 TaBV 2/03: Der AG muss nur die Unterlagen dem BR übergeben, die er selber vorliegen hat. Er muss dann nur erklären wie es zur Bewerbung kam.
04.07.2011 um 23:57 Uhr
Danke Troll!
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