Urlaubstag nach Nachtschicht
Hallo zusammen und ein gesundes neues Jahr. Wer kann mir einen Tipp geben. Eine Dauernachtwache im Pflegedienst hat Urlaub genehmigt bekommen. Ein Hacken sie kommt aus der Nachtschicht morgens 07:30 Uhr und dieser Tag wird ihr bereits als Urlaubstag angerechnet. Ist sicher nicht OK. Oder ?
Community-Antworten (6)
09.01.2012 um 14:29 Uhr
der urlaubstag beginnt nach der nachtschicht bis zum nächsten morgen, wenn ich mich nicht irre?
MFG
09.01.2012 um 17:07 Uhr
Oder anders ausgedrückt: Der Urlaub geht nicht von xx:xx Uhr bis xx:xx Uhr, sondern bedeutet das die Arbeitsleistung eines Arbeitstages ausfällt (von wann bis wann auch immer die wäre). Bei Nachtschichtlern gibt es immer das Problem WELCHEM Kalendertag man diesen "Urlaubstag" zuordnet (da der Urlaub ja über zwei Kalendertage geht), dem Tag an dem die Nachtschicht beginnt oder dem Tag an dem sie endet.... Aber am Ende ist es egal: Die Schicht fällt aus und dafür wird ein Tag Urlaub fällig. Alles andere ist ein bürokratisches Problem.
Nicht zulässig wäre allein, wenn ZWEI Tage Urlaub für eine ausfallende Schicht angerechnet würden.
Bsp:
Nachtschicht am 09.01.2011 von 22:00 - 07:30 Nachtschicht am 10.01.2011 von 22:00 - 07:30 fällt aus wegen Urlaub Nachtschicht am 11.01.2011 von 22:00 - 07:30
Ein Tag Urlaub wird angerechnet. Buchungstechnisch entweder am 10.01. (i.d.R. wird das so gemacht) oder am 11.01. (das kenne ich so nicht, wäre aber denkbar). Nicht aber: Zwei Tage Urlaub für den 10.01 UND den 11.01.
09.01.2012 um 17:39 Uhr
Rumpen,
Du meinst sicherlich, dass der Tag ja kein ganzer Tag ist, weil ja schon von 0.00 - 7.30 gearbeitet wurde. Dieser Punkt kürzt sich aber raus, denn am letzten Urlaubstag entfällt ja wegen Urlaub die Schicht ab dem abendlichen Schichtbeginn.
(Das wollte rkoch wohl mit sinem Rechenmodell sagen)
10.01.2012 um 11:45 Uhr
. . . nach Eurer Auffassung muss dann also ein Dauernachtschichtler (der eh schon ständig mit den Wochentagen durcheinander kommt) aber ganz schön rechnen, wenn er - um beim Beispiel rkoch zu bleiben, am 10.1.2011 Urlaub haben wollte, weil er da mit Frauchen zu Tante Lisas Geburtstag fahren wollte: Näme er am 10. einen Urlaubstag, müsste er bis 7:30 arbeiten und läge nach der anschließenden gefährlichen Fahrt von 120 km zu Tante Lisa nur auf dem Sessel und schliefe, weil er von der vorangegangenen Nachtschicht müde wäre. Näme er den Urlaub hingegen pfiffigerweise schon am 9., brauchte dann am Abend nach obigem Beispiel nicht zur Nachtschicht, dann wäre er am 10. für die Fahrt zwar ausgeschlafen, müsste jedoch beizeiten wieder aufbrechen, weil er ja um 22:00 wieder zur Nachtschicht müsste. Das bedeutete also: ein Dauernachtschichtler müsste 2 Tage Urlaub beantragen, wenn er am 10. 120 km hin und Abend wieder zurück fahren wollte? Und wie verträgt sich das ganze mit dem BUrlG, in dem eigentlich von Tagen geschrieben ist - der Tag geht nun mal von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr?
10.01.2012 um 18:11 Uhr
@wölfchen:
Und wie verträgt sich das ganze mit dem BUrlG, in dem eigentlich von Tagen geschrieben ist
- der Tag geht nun mal von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr?
Wenn etwas rechtlich unklar ist, guckt man oft nach ähnlichen Regelungen in anderen Gesetzen. Hier wird man in §9(2) ArbZG fündig, Denn wenn sich der Beginn des Sonntags um +-6 h verschieben lässt, verschiebt sich logischerweise auch der Beginn des Montags entsprechend. Und der des Dienstags, des Mittwochs usw. Heißt also im Beispiel: Der "10.01." beginnt zwischen 09.01., 18:00 Uhr und 10.01., 06:00 Uhr und endet entsprechend zwischen 10.01., 18:00 Uhr und 11.01., 6:00 Uhr. Wenn da jetzt nicht 7:30 Uhr stünde, würde ich wie rkoch sagen: eigentlich alles i.O.
Das bedeutete also: ein Dauernachtschichtler müsste 2 Tage Urlaub beantragen, wenn er am 10. 120 km hin und Abend wieder zurück fahren wollte?
Ja. So wie ein Dauertagsschichtler 2 Tage Urlaub nehmen muss, wenn er am 10. nachmittags hin und am 11. vormittags zurück will, z.B. weil er in München wohnt, sich aber am 10. abends ein Event in Hamburg gönnt...
23.08.2020 um 13:55 Uhr
Kann mir jemand helfen? Ich bin Dauernachtwache 7d Nacht,7d frei und habe einen 30h-Vertrag. Ich komme aber nicht auf meine 30h, v.a. wenn ich in Urlaub nehme,denn dieser wird bei 1d mit 6h berechnet. Nun hat mir mrun AG nahe gelegt Urlaub auf meine Freiwoche zu verlegen um auf meine Stunden zu kommen. Ist das rechtens? 2. Idee vom AG er teilt mich in den Tagdienst ein,damit ich auf meine h komme, ist das rechtens? Im Arbeotsvertrag ist dies nicht verankert.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Zusatzschich Nachtschicht sonntags oder nicht
ÄlterHallo zusammen, wir haben eine BV für Zusatzschichten am Wochenende. Nun wurde ein neuer Personaler eingestellt, der die BV anders interpretiert und es kommt zu Unstimmigkeiten bei den Buchungen. Hier
Minusstunden am Urlaubstag!!
ÄlterHallo wir haben bei uns das Schicht System auf Teilconti umgestellt. Nun haben wir durch geänderte Arbeitszeiten nicht mehr 7,5 Stunden sondern 7,75 und bei Nachtschichten durch die bezahlte Pause 8