Zur Pause stempeln oder nicht,wo MBR
Hallo, ich habe schon wieder eine Frage.Ist es Mitbestimmungspflichtig ob für Pausen gestempelt wird?Und zwar wie ich schon mal geschrieben habe zeiht unser betrieb an einen anderen standort,bis jetzt haben wir nur bei kommen und gehen ein bzw.ausgestempeltnach dem umzug sollen alle auch für die pausen (Essenspause,Raucherpause,Toilette) stempeln.In wie weit hat der BR ein MBR?Und wie konnen wir uns dagegen wehren. Hat da jemand Erfahrung .
Community-Antworten (20)
08.01.2012 um 11:41 Uhr
@trixi Über den Gang zur Toilette würde ich mich als BR mit dem AG streiten wollen.
08.01.2012 um 11:47 Uhr
wie Kölner sagt, nicht beim Toilettengang. Doch wer diesen dann nutzt um ggf. eine Raucherpause einzulegen kann Probleme bekommen. Ganz besonders wenn es eine negative Regelung betreffend stempeln zu Raucherpausen gibt. Klar auch bei der Einführung von Raucherpausen besteht eine MB des BR
08.01.2012 um 11:49 Uhr
Essen- und Raucherpausen, sollte man auch noch mal differenziert sehen. Bei festen Essenpausen (Frühstück und Mittag) ist es IMHO nonsens zu "stempeln". Jede moderne Zeiterfassung kann das automatisch berechnen. Hier würde ich mich also auch mit dem AG streiten wollen. Mitbestimmung nach 87,1,1 geht da wohl immer. Man bedenke, die Pausenzeit würde zumindest auf zwei Wegen beim AN abkömmlich sein - je nach Lage der Dinge. Was die Raucherpausen an geht, ist das wohl unstrittig, zumindest vom BR nicht zu bemängeln. Aber auch da sollte man die BV zur Zeiterfassung betrachten. Frage ist ja, wo genau wird gestempelt. In der heutigen Zeit gibt es da multiple Möglichkeiten.
08.01.2012 um 12:01 Uhr
Globus
Auch bei festen Essenpausen kann der AG ein vertretbares Recht haben, denn es kommt ja auch hier dann darauf an, wann gehen und kommen die AN zu den festen Essenpausen? Gehen sie früher und kommen später?? Aber man kann und sollte versuchen bei fetsen Pausen ggf. es elektr. zu regeln.
08.01.2012 um 12:01 Uhr
Die Stempeluhr soll in der Mitte der Halle angebracht werden.Wie lang darf der weg von Stempeluhr bis Raucherecke sein. Ich habe da leider keinerlei Ehrfahrung.In Punkto Raucherpausen gibt es keinerlei Regelungen bisher ,der AG ordnet dies jetzt einfach mal so an.
08.01.2012 um 12:25 Uhr
@kunzundhinz,
Mal gesetzt der Fall ein AN raucht beim Eilegen eine, welche Probleme könnte er Deiner Meinung nach bekommen?
Es sei denn es ist dort Rauchverbot und es wird niemand dabei gestört, soll ja auch Klo's mit Fenster geben ;)
08.01.2012 um 13:14 Uhr
NoPain
Wenn AG eine Regelung betreffend "Nichtrauchschutz" einführen, so enthalten diese dann i.d.R. stets Regelung WO geraucgtr werden darf. Dort ist dann i.d.R. auch KEINE Toilette aufgeführt. Weiter dürfte man i.d.R. auch durchaus davon ausgehen, dass sofern auf der Toilette Rauch aus der Kabine aufsteigt, dann das Rauchen der Grund der Pasue ist. Also beides dann Fälle in welchend er AG arbeitsrechtlich handeln kann.
Letztlich möchte ich auch nicht auf verqualmte Toiletten, denn nichts stinkt mehr als kalter Rauch.
Es gab auch schon Kündigungen wegen Rauchen auf der Toilette. http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/177812-kuendigung-wegen-rauchen-auf-der-toilette.html
Da gab es vermutlich eine Regelung betreffend "Rauchen"
08.01.2012 um 13:19 Uhr
trixi
Betreffend der Art und Ort der Zeiterfassung kann sollte man alles in einer BV regeln. Sofer es Arbeitsplätze mit PC gibt kann man es per PC. Sonst einfach Regelungen betreffend der Wegstrecke Stempeluhr Arbeitsplatz aufnehmen.
Wenn Du bei google diese Begriffe eingibst bekommst Du Muster/Tipps
betriebsvereinbarung rauchverbot betriebsvereinbarung rauchverbot am arbeitsplatz betriebsvereinbarung rauchverbot muster
Aber immer beachten, es können nur Muster/Tipps sein, denn BV IMMER an die Belange im Betrieb anpassen. Hier ist i.d.R. nichts gleich.
08.01.2012 um 13:23 Uhr
berechtigtes Interesse des AG bei starren pausen Regelungen? Dann erkläre mir dummi das mal bitte - welches berechtiges Interesse würde so schwer wiegen dass ein AG das durch kriegt? Davon ab, würde ich als BR dann mein MBR einfordern und flexible Pausenzeiten verlangen ;-) Je nach Lage der Dinge selbsterständlich :-D
08.01.2012 um 13:24 Uhr
Ganz nebenbei, wofür gibt es noch mal Vorgesetzte?
08.01.2012 um 13:33 Uhr
"Davon ab, würde ich als BR dann mein MBR einfordern und flexible Pausenzeiten verlangen " Vom §4 ArbZG hältst Du wohl nicht allzuviel ...
08.01.2012 um 13:46 Uhr
Woraus liest du das? Ein so gebildeter BR wie du, sollte eigentlich wissen, dass Anfang und Ende auch der Pausenzeiten der Mitbestimmung unterliegen. Dadurch hat das Gremium glaube ich ein Mitbestimungsrecht was besagte Pausen angeht - unterbrich mich, wenn ich mich irre - also kann cih auch als BR flexible Pausenreglungen mitbestimmen. Beispiel: Die 15 Minütige Frühstückspause ist zwischen 9 und 10 uhr einzulegen. Die 15 Minütige Mittagspause ist in der Zeit von 12 bis 13 uhr einzulegen. Beginn und Ende der Pausen, sind durch die elektronische Zeiterfassung zu belegen.
Nachtrag - selbstverständlich geht auch dieses Beispiel konform mit dem ArbZG
08.01.2012 um 13:47 Uhr
wie man es regelt sei dahingestellt. Die Mitbestimmung wann und wo gestempelt wird besteht jedenfalls aus dem § 87 BetrVG. Da kann der AG - welche Argumente er nun haben mag - nicht ohne Zustimmung mdes BR einseitig handeln.
wie konnen wir uns dagegen wehren.< Der übliche Weg. Den AG auffordern es zu unterlassen, einseitig mitbestimmungspflichtige Maßnahmen durchzuführen (ggf. Androhung von Rechtsmitteln).
Sofern der AG eine Änderung wünscht. Verhandlungen aufnehmen. Dann kommt es auf guite Argumente an. Bei Nichteinigung Einigungsstelle.
Ich würde in den Verhandlungen auch von unterschiedliche Ansätze bei Raucherpausen und Essenspausen ausgehen. Toilettenbesuche sind keine Pausen sondern menschliche Bedürfnisse.
08.01.2012 um 13:50 Uhr
"Toilettenbesuche sind keine Pausen sondern menschliche Bedürfnisse."
entschuldige bitte, aber so kannst du nicht argumentieren - auch Raucherpausen sind für die Raucher menschliche Bedürfnisse ;-)
08.01.2012 um 15:37 Uhr
trixi, in diesem Fall kommt Euch der Umzug und die Umorientierungsinteressen des AG hinsichtlich der Stempelregelungen sehr zu Gute. Ohne Euch kann er da gar nix ändern.
Sehr geehrter Herr AG, der BR hat in seiner Sitzung vom x.x.xxxx beschlossen, die von Ihnen beabsichtigte neue Regelungen zur Zeiterfassung abzulehnen. Wir weisen sie ausdrücklich auf unsere Mitbestimmung gemäß § 87 (1) Nr. 2 und 6 hin. Zu einer weiteren Erörtung dieses Themas im nächsten Monatsgespräch sind wir gerne bereit. MfG
08.01.2012 um 15:41 Uhr
Hach ja, ein Thema das schon oft hier diskutiert wurde. Die Mitbestimmung bei den Pausen ist wohl unstrittig. Das Arbeitszeitgesetz sagt uns zwar das Beginn und Ende der Pausen voeher feststehen müssen, es sagt aber nichts darüber aus wie man die Ausgestaltung fexibilisieren kann. Hier kann man durchaus festlegen, Abteilung A macht von x bis y Pause und Abteilung B von der Uhrzeit C-D. Innerhalb der Abteilungen könnte man es noch einmal unterteilen um keine Maschinen stillstandzeiten zu haben. Dies könnte man dann im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel gestalten damit jeder mal etwas früher oder später in die Pause gehen kann.
Was das Rauchen betrifft, so kann der AG durchaus verlangen das dazu Ein- und Ausgestempelt werden muß. Wie schon erwähnt ist es ein persönliches Bedürfniss eines jeden Einzelnen. Jedoch bin ich der Meinung das dann auch jede noch so kleine Kaffeepause Ein- und Ausgestempelt werden müsste.........denn was dem einem Recht ist dem anderen Billig (§ 75 BetrVG------WENN ICH MICH JETZT NICHT IRRE).
Den Toilettengang ausstempeln. Bringen wir hier doch einfach mal Artikel 1 des GG ins Spiel. Auch KÖNNTEN hier Unterschiede zwischen Männlein und Weiblein sein........man bedenke nur die kritischen Tage der Frauen. Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen, der AG könnte so erkennen das alle Frauen währen der Phase häufiger die Toilette aufsuchen...............nur eben Frau Meyer nicht...........die muß schwanger sein. Das Grundbedürfniss des Menschen ist Unantastbar und daher Stempelfrei. Notfalls sollte der AG mich als BR vor einer höhern Instanz zitieren.
Was das Stempeln allgemein zu der Fragestellerin betrifft: Dies ist Mitbestimmungspflichtig. Es gab bisher eine Regelung und diese will der AG ändern. Also nicht nur ne Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr.2 sondern auch nach Abs. 1 Nr.1
Stellt sich abschliessend noch die Frage der Einigung. Der Gang zur Pause oder zum Rauchen gehen gehört noch mit zur Arbeitszeit, denn auf diesem Wege ist man noch versichert. Das heisst Stempeluhren müssten an den Pausenräumen und an den Raucherecken angebracht sein und nicht irgendwo Zentral auf dem Firmengelände. In einer BV Zeiterfassung sollte auch immer festgehalten sein wer Lese- und wer Schreibrechte bei den erfassten Daten hat. Auch mögliche Schnittstellen zu anderen Hard-oder Softwaren sollten benannt werden. Hat der BR sich einmal Leserechte gesichert kanner leichter seine Mitbestimmungsrechte wahren. Noch Diskusionsbedarf???????
08.01.2012 um 15:55 Uhr
"Die 15 Minütige Frühstückspause ist zwischen 9 und 10 uhr einzulegen. Die 15 Minütige Mittagspause ist in der Zeit von 12 bis 13 uhr einzulegen. "
Wenn das Dein Verständnis einer flexiblen Pausenregelung ist, ist es auch in Ordnung. Aber hier wird auch ein starrer Zeitrahmen vorgegeben, in dessen Zeitfenster die Pause flexibel genommen werden muss.
08.01.2012 um 16:13 Uhr
nichts anderes habe ich behauptet! Seblstverständlich kannn ein BR nichts regeln, was gegen das ArbZG geht, siehe Pausen - ich gehe also von keiner "illegalen" Pausenregelung aus, sondern von einer, die den Gesetzen entsprechen! Sag mal, warum denkst du immer so schlecht von deinen Kollegen im BetrVG? Schlechte Erfahrungen gemacht?
08.01.2012 um 17:59 Uhr
"nichts anderes habe ich behauptet! "
Naja, unter einer flexiblen Pausenregelung kann man sich alles und nichts vorstellen. Auch eine Regelung, die es einem AN überlässt, seine Pause machen zu können, wann ihm danach ist.
"Sag mal, warum denkst du immer so schlecht von deinen Kollegen im BetrVG? "
Man muss sich nur an einem Forum, wie z.B. diesem beteiligen, da wird doch in wunderbarster Art und Weise gespiegelt, wie es um "unsere" Betriebsräte bestellt ist. Sollte man also eines nicht tun, Kenntnisse voraus setzen oder die korrekte Anwendung von z.B. einem ArbZG ... da hakt oder fragt man besser einmal nach!
Aber es gibt auch gute BRM ...
08.01.2012 um 18:51 Uhr
ok, dazu gehöre ich aber wohl nicht - es ist aber wie es ist, man muß nicht immer nur ans schlimmste denken - und ganz ehrlich, wenn mcih meine Praxis eines gelehrt hat, dass ich immer wieder von meinen Kollegen überrascht werde, nicht immer durch Wissen, aber durchaus mit Leidenschaft :-D und ganz ehrlich, ich finde es toll, wenn immer und immer wieder neue hier rein kommen und fachkompetent beraten werden.
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