Rauchpausen stempeln, obwohl die Pausenzeiten automatisch abgezogen werden?
Hallo, wir haben ein "Raucherproblem" (eigentl. nicht wir sondern der Chef :-) ).
Wir haben eine Stempeluhr und stempeln morgens beim kommen und abends beim gehen. Unsere 50 min Pause werden automatisch abgezogen, so dass niemand extra stempeln muss.
Jetzt verlangt der Chef von den Rauchern, dass sie ihre Raucherpausen stempeln sollen. Somit kommen sie aber ja über die 50 min Pause denn die Raucher machen ihre Pause im Raucherzimmer (essen, trinken, rauchen) nicht wie die Nichtraucher am Stück, sondern verteilt über den ganzen Tag.
Es ist doch jedem selber überlassen was er in seinen 50 min Pause anfängt und ob er die am Stück oder verteilt auf den ganzen Tag macht, oder? Somit kann er doch nicht einfach so eine Regelung einführen. Ich weiß das wir ein Mitbestimmungsrecht haben, wollte mich aber vorher erkundigen ob er vielleicht nicht doch das Recht auf seiner Seite hat.
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (9)
17.09.2008 um 15:33 Uhr
@doedag2 das Rauchen im Betrieb unterliegt der Mitbestimmung, und eine Regeländerung bedarf Eurer Zustimmung. So weit so gut.... und jetzt kommt das aber... auch durch das Nichtraucherschutzgesetz kann der Arbeitgeber in seinem Gebäude das Rauchen untersagen, zum Schutz der Nichtraucher. Tut er dies, so ist gemeinsam mit Euch festzulegen, wo die Raucher ihrer Sucht nachgehen können. Wenn der AG jetzt sagt, er will das stempeln einführen (bei uns wird dies bereits seit über 6 Jahren praktiziert, weil Nichtraucher sich über die vielen zusätzlichen Pausen der Raucher aufgeregt haben), dann geht das nur mit Euch. Sagt ihr nein, so könnte er zum Schutz der Nichtraucher das Rauchen in seinem Gebäude ganz verbieten. Was ist also schlimmer. Pausen sind gesetzlich festgelegt und können meines Wissens nach nicht über den ganzen Tag verteilt als Raucherpausen genommen werden. Bei uns waren genau die gleichen Diskussionen. Wir haben je nach Standort festgesetzte Pausen bzw. Pausenfenster, in dieser Zeit kann jeder ohne zu stempeln rauchen, aber während der Arbeitszeit ist auszustempeln. Und auch da liegt der Hase im Pfeffer, der AG kann argumentieren, das er seine Leute fürs Arbeiten und nicht fürs Rauchen bezahlt. Ich bin selbst Raucherin, aber in den Jahren habe ich mich daran gewöhnt, das ich am Tag eine viertel Stunde länger arbeite, immr noch besser als ein generelles Rauchverbot. Rauche rhaben es nunmal heute nicht einfach.
17.09.2008 um 16:12 Uhr
Danke BR-Hexe.
Die Frage nach dem Nichtraucherschutz stellt sich aber eigentlich gar nicht bei uns, da es ein extra Raucherzimmer dafür gibt. Da halten sich keine Nichtraucher auf. Aber wahrscheinlich sehe ich das wieder alleine so :-)
Im allgemeinen gehts auch nur darum, dass die neue Regelung gar nichts bringt. Uns werden 50 min generell abgezogen, sprich geht ein Raucher 10x am Tag 5 min rauchen hat er genau die 50 min. Natürlich wird alles über 50 min dann noch zusätzlich abgezogen. Aber es gibt 100 %ig auch Nichtraucher die länger als 50 min in der Pause sitzen. Dann sollen doch alle stempeln!
17.09.2008 um 16:53 Uhr
Ob Raucherpausen vergütet werden oder nicht, dürfen Arbeitgeber allein entscheiden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel (Az.: 10 Sa 1684/06) entschieden.
Aber zunächst der Reihe nach: Nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Erholungspause von 30 Minuten zu nehmen. Diese dürfen nicht auf den Tag verteilt werden. Dauert die Arbeitszeit länger als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Ob man in dieser Zeit 5 Currywürste isst oder 10 Zigaretten raucht ist egal. Es würden demnach nur die über diese Zeiten hinaus gehenden Minuten fürs Rauchen zur Disposition stehen. Wenn allerdings vertraglich oder in einer BV geregelt ist, dass die Mittagspause 50 Minuten beträgt, dann auch das nicht. Dies wäre zu prüfen.
Ansonsten hat der AG grundsätzlich das Recht bei Raucherpausen zu verlangen, dass ausgestempelt wird. Vielleicht solltet ihr dies zum Anlass nehmen mit dem AG grundsätzlich über die Pausenregelung zu sprechen.
Bei uns steht das Ausstempeln auch im Raume. Wobei wir dann noch unsere BildschirmarbeierInnen haben, denen regelmäßige, bezahlte Erholzeiten zustehen. In dieser Zeit dürften sie auch bezahlt rauchen. Vielleicht lösen wir das Problem dadurch, dass wir alle Raucher an Bildschirmarbeitsplätze setzen. Dann ist die Sache vom Tisch ;-)
17.09.2008 um 18:39 Uhr
@doedag2 Zudem sollte aber noch das Arbeitszeitgesetz beachtet werden (§4 Satz 2). Die Pausenlänge von 15 Minuten (Kurzpausen) dürfen nicht unterschritten werden.
17.09.2008 um 19:13 Uhr
Oh, viele Dinge auf einmal, ich weiß gr nciht, wo ich anfangen soll! Erst mal Arbeitszeitgesetz! Es stimmt, so steht es im §4 drin! Meine jetzige Aussage kann ich nciht belegen, wurde thematisiert auf ARII, da hat unser Dozent uns das erzählt, weil es darum ging! Kann man aber auf Wunsch bestimmt googlen! Diese 15 Minuten wurden nciht willkürlich festgelegt, sondern weil es sich seiner Zeit über die modernsten Errungenschaften der Wissenschaft handelte. Bevor ich weiterrede schauen wir uns mal an was Pause ist. In einer Pause sol ich machen können was ich will, auch den Betrieb verlassen. Es ist MEINE Zeit! Und genau da fängt die Diskussion heutzutage an. Neueste Untersuchungen sagen, dass ein AN besser viele kleine als eine oder zwei große Pausen machen kann, dass ist erholsamer und stresst dann nciht so. Nach dem Motto: wenn es stressig wird eine kleine Pause und dann weiter geht es! Weil, mal ganz ehrlich - wenn ich betrieblich vereinbart am Tag 2 mal 15 Minuten Pause habe, bleibe ich doch eh in der Firma (zumindest auf dem Land - wo soll ich da hin?). Es ist also möglich (lt meinem Dozenten) eine BV diesbezüglich zu vereinbaren diese 15 Minutengrenze in 5 Minuten herunterzusetzen. Es gilt dann das Günstigkeitsprinzip. Wenn also ein Raucher lieber 10 mal 5 Minuten Pause macht (weil es besser für ihn ist) und ein Nichtraucher lieber 50 Minuten am Stück, sollte es so in der BV vereinbart werden. Ich weiß, das steht noch auf wackeligen Füßen und belegen kann ich es nciht, aber wo kein Kläger da kein Richter und einleuchtend ist diese Sichtweise doch allemal! Und um jetzt für mehr Diskussionsstoff zu sorgen - immer die Raucher, andere Leute gehen 20 mal am Tag zum Klo, was ist mit denen? und mit denen die am Kaffeeautomat ein Pläuschchen halten? Wenn Raucher beieinanderstehen, ist das ja nicht so, als dass sie nichts firmliches besprechen - sehr oft im Gegenteil. Ein rauchender AG weiß das! So, nun eine Klitzekleinigkeit zu dir BR Hexe: Ich sehe es nciht so, dass sich der BR grundsätzlich fügen muß wenn er sich nciht einigen kann. Das Rauchen im Betrieb ist voll mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs 1 Satz 1! Demnach ist es so, dass wenn sch beide Parteien sich nciht einigen können, die Einigungsstelle einberufen wird - und dann bei Nichteinigung der Vorsitzende der Einigungsstelle bestimmt - naja, in der Kurzform. Demnach ist deine Aussage, dass der AG dann einfach das Rauchen verbieten darf, nicht ganz richtig.
17.09.2008 um 22:53 Uhr
@ all,
erstmal vielen dank für die vielen, hilfreichen Antworten. Generell sehe ich persönlich das wie Don Johnson. Auch wenn im Arbeitszeitgesetz 15 min vorgeschrieben werden, ich werde das mit Sicherheit nicht überprüfen. Jeder soll sich seine Pausen so einteilen wie er möchte. Hauptsache er macht Pause(n).
Unser Chef hat sich nach einem Gespräch mit uns auf ein Kompromiss eingelassen. Sobald die erforderlichen Geräte an Ort und Stelle sind, stempeln alle. Und wenn manche 10x am Tag für 5 min rauchen gehen und dabei etwas essen u trinken oder ohne rauchen 10 x am Tag was essen oder trinken sollen sie das so machen.
Da wir die BV jetzt eh umändern müssen, werden wir das so machen wie DoJo vorgeschlagen hat. Ich denke nicht das sich die Belegschaft bei einer Abstimmung dagegen entscheidet. Je flexibler der AN Dinge händeln kann, desto größer ist auch die Bereitschaft etwas umszusetzen und das heißt in diesem Fall zu stempeln.
Also, nochmals Danke für die Infos
17.09.2008 um 23:29 Uhr
Oh bitte denke aber daran, dass eine BV das Kollektiv regelt und nciht das Individuum - und genau da könnte es Probleme geben bei der Formulierung. Ich würde empfehlen die Entwürfe von der Gewerkschaft überprüfen zu lassen. Weiterhin muß dann - so wie ihr das vorhabt - die Zeiterfassung minutengenau geschehen. Weiterhin ist zu beachten, dass dann auch generell bei jeder Pause die Zeit erfaßt werden muß. Bitte denke dann daran was passiert, wenn einer mal nur 4 Minuten Pause macht - wo ist zu stempeln - bitte denke daran, sonst wird es viel Streß in der Firma geben - eventuell! Und noch was, als Gremium muß man die Pausenzeiten kontrollieren - es ist deine Pflicht und ein Verstoß könnte eine grobe Pflichtverletzung darstellen nach den 23er - gehe nciht zu lapidar damit um. Was ein guter Ansatz von dir ist, ist, das Konzept in der nächsten Betriebsversammlung vorzustellen. Erstens ist es wirklich flexibilität pur - und auch ganz ehrlich - in meinen Pausen die Länger sind, langweile ich mich manchmal. Das nur als Gedankenanstoß. Wenn ich flexibler sein könnte, würde ich es sein. Das geht aber aufgrund der Beschaffenheit meines Arbeitsbereiches nciht, aber daran arbeiten wir - lach!!!
08.03.2018 um 19:04 Uhr
Und was ist mit den Weibern die 6 mal täglich aufs Scheisshaus rennen ?
08.03.2018 um 19:47 Uhr
"Und was ist mit den Weibern die 6 mal täglich aufs Scheisshaus rennen ?"
Die Frage ist von 2008 ... wer weiß, ob von den Diskutanten überhaupt noch jemand im Forum angemeldet ist ?
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