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mit 55 Jahren noch in die Nachtschicht wechseln?

P
pfidee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bei uns im Betrieb wird an der Wellpappenanlage seit Jahren schon 2 schichtig gearbeitet, nun soll diese auf 3 Schicht gehen. Die dortigen Arbeiter haben größtenteils einen 2 Schicht Arbeitsvertrag und es sind von 17 Leuten schon 6 über 55 Jahre alt. Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung die diese Arbeitnehmer davor schützt die Nachtschicht zu machen ausser das Arbeitszeitgesetz ?? Mit freundlichen Grüßen Thomas Pfister Betriebratsmitglied

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

05.01.2012 um 18:44 Uhr

Der beste Schutz ist der Betriebsrat. Der könnte doch vereinbaren, dass AN mit einem 2-Schicht-Arbeitsvertrag weiterhin nur in 2-Schichtmodell beschäftigt werden, wenn sie älter als xy Jahre sind oder ähnliches.

K
kunzundhinz

05.01.2012 um 19:03 Uhr

..aber auch bedenken, von 55 - 67 Jahre (Rente) noch eine lange Zeit. Also auch hier müssen wir anfangen umzudenken.

GesundheitsgerechteGestaltung von Schichtarbeit http://www.ergonassist.de/Publikationen/GesundheitsgerechteGestaltungSchichtdienstBArbBl012006[1].pdf.

§ 6 im ArbZG, Nacht- und Schichtarbeit

Nacht- und Schichtarbeit – ein Problem der Vergangenheit?

http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/672564/publicationFile/47153/artikel10.pdf.

D
DerAlteHeini

05.01.2012 um 20:50 Uhr

pfidee So enfach wie gironimo es darstellt ist es leider nicht. Das Zweischichtsystem ist mit den Arbeitsverträgen vereinbart. Das bedeutet, entweder einigt sich der AG mit den Betroffenen und vereinbart einzellvertraglich das Dreischichtsystem oder er spricht für jeden Einzelnen eine Änderungskündigung aus.

B
blackjack

05.01.2012 um 21:08 Uhr

Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst nicht nur die Frage, ob im Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, sondern auch die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat. Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten.

BAG Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

L
Laffo

05.01.2012 um 22:15 Uhr

@pfidee schreibe bitte nicht deinen "Klarnamen"!

Alle 2Schichtler bleiben in Früh o. Spät & der AG eröffnet eine komplett neue 3.Schicht mit neuen Mitarbeitern... Wie "DerAlteHeini" schon schrieb, zuerst schützt ihr Arbeitsvertrag sie vor der Nachtschicht!

@kunzundhinz "..aber auch bedenken, von 55 - 67 Jahre (Rente) noch eine lange Zeit. Also auch hier müssen wir anfangen umzudenken."

Weißt du was es bedeutet in 3Schicht oder mehr zu malochen?& dann noch in dem Alter..

M
Mainpower

06.01.2012 um 14:53 Uhr

Hallo, wie seid Ihr denn unterwegs?? Gehören MA ab einem bestimmten Alter zum alten Eisen?? Aus meiner persönlichen erfahrung sind die Älteren AN belastbarer als die jüngeren. Bei mir in der Firma sind die Ausfallzeiten der jüngeren höher als bei den "Alten", bei gleicher Belastung. Ich arbeite selbst im Schichtsystem und weiss wovon ich rede. Ach, noch so nebenbei, bin auch schon weit über 50.

L
Laffo

06.01.2012 um 20:39 Uhr

@mainpower

ja weis ich seit ca. ununterbrochen 25 Jahren auch... & du glaubst gar nicht wie gut ich mich seit ca. 3 1/2 Monaten ohne Schicht fühle...erst wenn man das kennengelernt hat, weis man wie schädlich unregelmäßiges Arbeiten/Schlafen/Essen/Trinken für den Körper ist... mit Mitte 20 hab ich auch drüber gelacht!

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