Erstellt am 05.01.2012 um 11:40 Uhr von kunzundhinz
...Am Monatsende werden diese Stunden entweder teilweise (innerhalb des Unternehmens verschieden) oder ganz gestrichen, sollte es während eines Monats nicht möglich sein, diese auszugleichen.
Auf welcher Rechtsgrundlage??? Der AN hat Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeitszeit ggf. kann auch Ausgleich erfolgen. Dazu gibt es reichlich Urteile auch BAG.
Habt ihr keine Regelung zum Zeitkonto? Und was um Himmelswill ist dort geregelt??
...Überstunden seitens des Arbeitgebers geführt werden, wenn diese angeordnet bzw. wissentlich geduldet werden
Diese müsste der BR doch kennen, denn es sich ja IMMER der MB unterliegende Mehrarbeit. Um Himmelswillen, was macht ihr hier als BR???
..auch in der Betriebsvereinbarung ist keine festgelegte Vorgehensweise vereinbart.
Gleiche Antwort wie vorher..um Hi.....
Erstellt am 05.01.2012 um 12:06 Uhr von rtjum
Hallo,
macht Euch dringend schlau, das was bei Euch gemacht wird kann nicht richtig sein und ist, denke ich, auch gegen das Gesetz wie kunzundhinz schon schreibt.
Also schlau machen, BV kündigen und neue verhandeln (dafür aber vorher im Gremiun Gedanken machen was ihr wollt bzw auch braucht bzgl Eurer betrieblichen Eigenarten)
Erstellt am 05.01.2012 um 12:07 Uhr von gironimo
man kann angeordnete Mehrarbeit nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Ich kenne Euren Tarif nicht - aber es werden doch sicherlich auch Zuschläge fällig und es wird auch eine Regelung für Zeitausgleich und/oder Vergütung geben,
Wie das am Besten in Eurem Betrieb gehandhabt werden kann, darüber m u s s sich der BR mit dem AG einigen. Schließlich ist es doch Aufgabe des BR darüber zu wachen, dass der Tarif angewendet wird. Und Zeiterfassung unterliegt nun mal der Mitbestimmung.
Also - da müsst Ihr etwas regeln, wenn es bisher nichts gibt.
Erstellt am 05.01.2012 um 12:09 Uhr von Wunder
Das wäre eine 3 Tägige Klausur, mit Referent, neue BV erarbeiten und dann verhandeln!
Erstellt am 05.01.2012 um 12:52 Uhr von BRStuttgart
Vielen Dank an alle für eure Beiträge. Meine Frage war u.A. auch, ob für angeordnete Überstunden ein extra Zeitkonto seitens des Arbeitgebers geführt werden muss?
Erstellt am 05.01.2012 um 14:29 Uhr von rkoch
Erstmal:
ANGEORDNETE Überstunden sind Überstunden die aufgrund ausdrücklicher Anweisung des AG VERPFLICHTEND vom AN geleistet werden müssen.
Aber auch alle Überstunden die ein AN leistet und die der AG DULDET, also nicht dagegen vorgeht indem er den AN z.B. des Betriebes verweist, sind genauso Überstunden wie die angeordneten Überstunden!
Eine "Trennung" dieser ist bestenfalls deshalb bei Euch möglich, weil letztere bei Euch unter "Gleitzeit" laufen, obwohl das was bei Euch abläuft grundsätzlich dem Gedanken der Gleitzeit widerspricht sondern eindeutig unter "geduldete Überstunden" läuft.
Ob Überstunden bezahlt werden oder ob sie durch Freizeit ausgeglichen werden müssen oder dürfen kann hier keiner sagen, denn das muss einzel- oder tarifvertraglich vertraglich vereinbart werden. Evtl. kommt auch eine BV in Frage.
Eine Kombination aus Gleitzeitkonto und Überstundenkonto ist möglich, allerdings ist es i.d.R. schwierig das eine vom anderen zu trennen, zumindest wenn der AG auch indirekt (z.B. durch ein zu hohes Arbeitsvolumen) auf das Gleitzeitkonto Zugriff hat. Fraglich ist auch, wozu das Überstundenkonto da sein soll wenn es ein Gleitzeitkonto gibt! Mögliche Variante: Zeit aus dem Überstundenkonto soll abgefeiert werden, erfolgt das nicht bis zu einem Stichtag (Monatsende) wird diese Zeit als Überstunden ausbezahlt, während das Gleitzeitkonto nicht überschritten werden und abgefeiert werden muss. Aber dann muss letzteres erst mal funktionieren bevor man über ersteres nachdenken kann.
Aber insgesamt löst ein derartiges Überstundenkonto IMHO nicht Euer Problem mit dem anderen Konto! Wozu sollte der AG Überstunden anordnen, wenn offenbar Eure Kollegen auch freiwillig über die Grenzen des Gleitzeitkontos hinausarbeiten und dann Zeit verfallen lassen? So muss er sie ja nicht bezahlen (denkt er)!