Wir haben in unserem Unternehmen bislang "nur" ein Zeitkonto, auf das jeden Monat über Chiperfassung die Arbeitszeit jedes MA erfasst wird. Dort laufen auch alle Stunden auf, die über die vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden auf. Am Monatsende werden diese Stunden entweder teilweise (innerhalb des Unternehmens verschieden) oder ganz gestrichen, sollte es während eines Monats nicht möglich sein, diese auszugleichen.

Nun meine Frage: Muss ein extra Zeikonto für Überstunden seitens des Arbeitgebers geführt werden, wenn diese angeordnet bzw. wissentlich geduldet werden? In der monatlichen Zeiterfassung tauchen diese nicht gesondert auf, so dass ein Überblick für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur aufwändig zu erfassen ist.
In dem zuständigen Tarifvertrag sind keine derartigen Regelungen hinterlegt und auch in der Betriebsvereinbarung ist keine festgelegte Vorgehensweise vereinbart.