Erstellt am 22.12.2011 um 13:47 Uhr von Lernender
Was meinst du für Schwierigkeiten bei Betriebsunfällen. BR in Regress genommen?
Und nur nebenbei was ist dem AG denn eure Zustimmung Wert.
Erstellt am 22.12.2011 um 13:59 Uhr von brundkundl
....naja. ich meine damit, wenn wir der Feiertagsarbeit zustimmen, kann dann z.B. ein Arbeitnehmer, der an diesem Tag durch einen Dienstunfall zu schaden kommt, den BR wg. dieser Zustimmung belangen, weil er sich z.B. sonst geweigert hätte am Feiertag zu arbeiten.
Erstellt am 22.12.2011 um 14:02 Uhr von Laffo
Was sagen eigentlich die Betroffenen dazu? Die solltet ihr mal als erstes fragen!! Ist vielleicht jemand dabei, der auf diesen kathol. Feiertag einen sehr großen Wert legt?
Legt der AG den eine Kleinigkeit auf den Tisch, um die Kollegen entsprechend zu motivieren?
Weist ihr die Arbeit an? Ich denke das macht wohl eher der AG, also ist er der Verantwortliche!
Ergänzung:
Wieso ist diese Tätigkeit nur am Feiertag möglich? Kann der AG diese Arbeiten nicht so umorganisieren, dass nicht an diesem Feiertag gearbeitet werden muss? Habt ihr einen TV, habt ihr eine BV Mehrarbeit/Arbeitszeit in welcher so etwas geregelt ist?
übrigens: ihr könnt bedenkenlos ablehnen...stellt euch doch mal vor eure Kollegen & sagt dem AG: Wir haben bei einer Personalstärke von 400 Mitarbeitern schon ein Überstundenkontingent von 26300 Stunden.Lieber AG es ist also offensichtlich das wir zu wenig Personal haben.Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Mehrarbeitsantrag ab!
Erstellt am 22.12.2011 um 14:10 Uhr von kunzundhinz
Der BR solte auf ALLE FÄLLE seine Zustimmung von der Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde abhängig machen. Diese befragen im Rahmen der ggf. erfolgenden Zustimmung eigentlich auch die BR wie sie dazu stehen.
Viele AG behaupten leider immer wieder sie hätten die Zustimmung bzw. es bedürfe sie nicht.
Hier ist die eintscheidende Frage:
Warum MUSS wirklich an einem Feiertag gearbeitet werden? Wäre esnicht möglich ggf. auch durch Mehrarbeit an anderen Tagen diese Arbeiten zu erledigen? Denn der Jahresabschluss kommt ja nicht plötzlich.
Weiter sollte auf alle Fälle wenn schon dann das Ganz auf Freiwilligkeit der Betroffenen laufen und es berücksichtuigt werden, wenn AN Kirschgänger sind, gerad eim katholichen Bayern.
Der BR kann auch selbst einmal das Gespräch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde suchen.
Erstellt am 22.12.2011 um 14:23 Uhr von Kölner
@kunzundhinz
In Bayern muss der BR VORHER zustimmen um die Zustimmung zur Feiertagsarbeit durch die Behörde zu bekommen.
Erstellt am 22.12.2011 um 14:29 Uhr von brunsdkundl
Oh danke, ihr habt mir schon weitergeholfen im meiner Meinungsfindung.
Danke nochmals und schöne Feiertage!
Erstellt am 22.12.2011 um 15:11 Uhr von gironimo
>wegen dringender nicht aufschiebbarer Konzernabschlußarbeiten<
Die sind dem AG doch schon ewig bekannt und und hätten durch entsprechende Planung auch anders erledigt werden können. Abschlussarbeiten fallen nicht vom Himmel.
Ich würde nicht zutimmen.
Erstellt am 22.12.2011 um 15:38 Uhr von Kölner
@gironimo
Wollen wir hoffen, dass es nicht eine Inventur ist...
;-))
Erstellt am 23.12.2011 um 09:06 Uhr von rkoch
@Kölner
Unwahrscheinlich... und am Ende irrelevant (§13 (3) 2. c) ArbZG: Sonntags! Und wir reden von einem Freitag) Da die öfter anfallen hätte sich das Problem schon öfter stellen müssen. Und genau das ist bei mir der Knackpunkt warum ich nicht wirklich glaube das diese Arbeiten am Dreikönigstag wirklich zwingend notwendig sind...
Ich erinnere an §10 (1) i.v.m. §13 (3) ff. ArbZG. Anhand der dortigen Aufzählungen kann auch der BR abschätzen ob diese Arbeiten zwingend notwendig im Sinne des ArbZG sind.... Und daran seine Zustimmung bzw. Alternativvorschläge zur Lösung des Problems ausarbeiten. Wenn die Arbeiten so "dringend" sind, warum werden sie dann z.B. nicht in der Zeit vom 2. bis zum 5. Januar gemacht? Die an diesen Tagen anfallenden "normalen" Arbeiten können i.d.R. doch nach dem 08.01. nachgeholt werden! Es ist nur in den seltensten Ausnahmefällen wohl so, das ein Tag Verzögerung bei "normalen" arbeiten die Welt zusammenbrechen läßt..... Wer so knapp plant ist früher oder später aus dem Geschäft da er keine Termine halten kann....