Hallo,

ich bin Betriebsratsvorsitzender. In unserer Firma soll das erst Mal an einem Feiertag (bei uns in Bayern der 06.01.2012) Feiertagsarbeit wegen dringender nicht aufschiebbarer Konzernabschlußarbeiten in der Finanzabteilung angeordnet bzwl. geleistet werden. Eine Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt seitens des Arbeitgebers ist geplant.

Kann der BR dieser Feiertagsarbeit bedenkenlos zustimmen ohne dass auf den BR womöglich z.B. bei evtl. Betriebsunfällen Schwierigkeiten zukommen oder wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten?