Erstellt am 21.01.2009 um 09:25 Uhr von rolfo2
Meiner Meinung nach nein! Hier gilt höherrangiges Recht, hoheitliche Aufgaben, Personenschutz etc.
Erstellt am 21.01.2009 um 10:20 Uhr von Uschi66
Das MBR gilt auch hier! § 87 (1)
Erstellt am 22.01.2009 um 08:49 Uhr von Elefantus
ok § 87 (1)
wie weit würde dieser aber greifen. Wir werden gehört und wobei bestimmen wir genau mit? Wir stimmen der Sicherheitskontrolle zu ?!
wer alles durch muss oder wieviel?
Vielleicht kann mir da einer etwas mehr sagen.
VIELEN DANK schon einmal
Erstellt am 22.01.2009 um 13:23 Uhr von Kölner
@Elefantus
Die Fragen für den BR lauten eher:
Was geschieht bei der Kontrolle mit den so erworbenen Daten der AN?
Wie werden die AN diesbezüglich geschützt?
Wie wird sichergestellt, dass die AN keine Konsequenzen (wenn sie nicht gerade mit einer bazooka angetroffen werden) zu fürchten haben?
Ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des AN durch diese Sicherheitskontrolle das mildeste Mittel um die Sicherheit zu gewährleisten?
...
Erstellt am 22.01.2009 um 21:37 Uhr von jotim
Ich denke auch dass zwar MBR besteht - aber der BR sich auch mal überlegen sollte, ob und mit welchen Gründen er sowas ablehnen will.
Ich denke es ist hier wichtig, dass der Arbeitgeber an das MBR denkt und der BR sollte das dann auch damit belohnen, dass er nicht künstlich für Hürden und Hindernisse sorgt. Zustimmen, auf Einmaligkeit und Datenschutz hinweisen - und gut ist.
Erstellt am 23.01.2009 um 06:02 Uhr von Elefantus
also Datenschutz ist dabei kein Thema, weil keine Daten erhoben werden. Die sicherheitskontrolle besteht darin, da man durch einen Metalldedektor läuft und die Tasche und andere Metallgegenstände geröngt werden.
Hat einer ein Messer dabei, dann bekommt er wie an einer Garderobe eine Nummer und kann sich dieses beim nach Hause gehen wieder abholen.
Ich sehe darin hier keine Probleme. Für mich ist nur kein Mitbestimmungsrecht klar erkennbar. Lediglich eine Informationspflicht.
LG