Mitbestimmungsrecht bei einmaliger Sicherheitskontrolle
Bei uns im Haus soll eine Veranstaltung stattfinden, an der bekannte Leute aus der Wirtschaft und Politik erscheinen.
Zu diesem Anlass ist eine sicherheitskontrolle angedacht in welcher auch die Mitarbeiter durch eine Sicherheitsschleuse
laufen sollen.
Gilt hier ein Recht auf Mitbestimmung bei einer solchen Maßnahme?
Greift hier die Ordnung im Betrieb?