Mitbestimmungsrecht bei einmaliger Sicherheitskontrolle
Mitbestimmungsrecht bei einmaliger Sicherheitskontrolle Bei uns im Haus soll eine Veranstaltung stattfinden, an der bekannte Leute aus der Wirtschaft und Politik erscheinen. Zu diesem Anlass ist eine sicherheitskontrolle angedacht in welcher auch die Mitarbeiter durch eine Sicherheitsschleuse laufen sollen. Gilt hier ein Recht auf Mitbestimmung bei einer solchen Maßnahme? Greift hier die Ordnung im Betrieb?
Community-Antworten (6)
21.01.2009 um 10:25 Uhr
Meiner Meinung nach nein! Hier gilt höherrangiges Recht, hoheitliche Aufgaben, Personenschutz etc.
21.01.2009 um 11:20 Uhr
Das MBR gilt auch hier! § 87 (1)
22.01.2009 um 09:49 Uhr
ok § 87 (1) wie weit würde dieser aber greifen. Wir werden gehört und wobei bestimmen wir genau mit? Wir stimmen der Sicherheitskontrolle zu ?! wer alles durch muss oder wieviel?
Vielleicht kann mir da einer etwas mehr sagen.
VIELEN DANK schon einmal
22.01.2009 um 14:23 Uhr
@Elefantus Die Fragen für den BR lauten eher: Was geschieht bei der Kontrolle mit den so erworbenen Daten der AN? Wie werden die AN diesbezüglich geschützt? Wie wird sichergestellt, dass die AN keine Konsequenzen (wenn sie nicht gerade mit einer bazooka angetroffen werden) zu fürchten haben? Ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des AN durch diese Sicherheitskontrolle das mildeste Mittel um die Sicherheit zu gewährleisten? ...
22.01.2009 um 22:37 Uhr
Ich denke auch dass zwar MBR besteht - aber der BR sich auch mal überlegen sollte, ob und mit welchen Gründen er sowas ablehnen will. Ich denke es ist hier wichtig, dass der Arbeitgeber an das MBR denkt und der BR sollte das dann auch damit belohnen, dass er nicht künstlich für Hürden und Hindernisse sorgt. Zustimmen, auf Einmaligkeit und Datenschutz hinweisen - und gut ist.
23.01.2009 um 07:02 Uhr
also Datenschutz ist dabei kein Thema, weil keine Daten erhoben werden. Die sicherheitskontrolle besteht darin, da man durch einen Metalldedektor läuft und die Tasche und andere Metallgegenstände geröngt werden. Hat einer ein Messer dabei, dann bekommt er wie an einer Garderobe eine Nummer und kann sich dieses beim nach Hause gehen wieder abholen.
Ich sehe darin hier keine Probleme. Für mich ist nur kein Mitbestimmungsrecht klar erkennbar. Lediglich eine Informationspflicht.
LG
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