Arbeitszeit
Lt. einem bestehstenden Arbeitsvertrag sind 15 Mehrstunden pro Monat abgegolten, sie werden am nächen Monatsersten auf "Null" gesetzt. Jetzt tritt eine neue Betriebsvereinbarung in Kraft, die u.a. ein Arbeitszeitmodell mit Zeitkonten beinhaltet. Beeinflusst sie meine o.g. Arbeitsvertragsregelung? Dh. verfallen die Stunden dann nicht mehr am Monatsende, sondern gehen auf das Arbeitszeitkonto?
Community-Antworten (6)
22.12.2011 um 14:09 Uhr
15 Mehrstunden pro Monat abgegolten....
Diese Regelung ist u.U. nicht gültig, sollte also einmal rechtlich geprüft werden. DAs BAG hat grundsätzlich Probleme mit solchen Regelungen.
Weiter Mehrarbeit und Gleitzeit und damit solche Konten haben nichts mit einander zu tun. 1. ist auf Anordnung des AG und BR muss mitbestimmen. 2. ist freiwillig.
22.12.2011 um 14:09 Uhr
In so einem Fall muß man unterscheiden zwischen (bezahlter) "Mehrarbeit" und "Gleitzeit". Das sind zwei grundverschiedene Sachen.
Ich gehe davon aus das Du nicht zu den "leitenden Angestellten" zählst, und insofern gilt diese BV natürlich auch für Dich (vorbehaltlich einer Regelung in der BV die AN mit einem derartigen Vertrag explizit ausnimmt!). Also ist "länger Arbeiten" gemäß dieser BV "Gleitzeit" und keine "Mehrarbeit". Die BV sollte regeln WANN "länger Arbeiten" als "Mehrarbeit" qualifiziert ist, falls nicht, gibt es erst einmal keine Mehrarbeit mehr, erst wieder wenn BR und AG sich eine Regelung zur Differenzierung Mehrarbeit<->Gleitzeit einfallen lassen.
Falls Dein AG auf den Trichter käme, das die Gleitzeit für Dich erst nach Erbringung der 15 h zählen soll: Sofern diese 15h EXPLIZIT als Mehrarbeit deklariert sind, so wäre auch diese Mehrarbeit schon immer Mitbestimmungspflichtig gewesen, d.h. Du hättest diese NUR dann leisten dürfen wenn der BR diesen zugestimmt hatte. Damit geht das Risko OB Du überhaupt Mehrarbeit für Dein Gehalt leisten musstest definitiv auf Deinen AG über. Das ist das Problem derartiger Regelungen: Der AG hat letzlich KEINEN unmittelbaren Anspruch darauf das diese Stunden auch geleistet werden, bezahlen muss er trotdem. Dieses Ansinnen kann er also knicken, ggf. an den BR wenden!
Ergänzend zu kunzundhinz: Das BAG stellt grundsätzlich die Regel auf, das derartige Vereinbarungen "transparent" und "verhältnismäßig" sein müssen. In Deinem Fall heißt das: Die Vereinbarung ist "transparent", da Du erkennen kannst wie viele Stunden Du für Deinen Lohn erbringen musst. Sie kann evtl. nicht "verhältnismäßig" sein. Verhältnismäßig ist sie dann, wenn Dein regelmäßiger Lohn im Vergleich zu einem vergleichbaren AN ohne diese Regelung so viel höher liegt, das die real zu erwartende Mehrarbeit von dem Mehr an Lohn i.d.R. abgedeckt ist. Unverhältnismäßig wäre sie wenn Du regelmäßig die vollen 15h hättest leisten müssen, aber nur z.B. 5 davon bezahlt würden oder vielleicht gar nicht..
22.12.2011 um 14:36 Uhr
rkoch
"transparent" und "verhältnismäßig" sein müssen ist die eine Sache. Dann gibt es noch die Sache, mit dem Thema "Lohn". Also ist das notwenige Abstandsgebot zum Tariflohn bei den 15 Std. gewart. Also 15 Std. nicht für nichts.
Letztlich wäre zu fragen gilt ein TV und was ist dort geregelt. Auch wir haben einen TV mit einer Ü-Regelung, was aber in der Gesamtlohnhöhe beachtet ist, was hier nicht erkennbar war.
22.12.2011 um 14:40 Uhr
Soweit erst mal Danke für die Antworten! wir sortieren hier noch...
Zwischenantwort: es besteht kein Tarifvertrag
22.12.2011 um 15:16 Uhr
@SabineDunkel Dann würde ich mich an die Antwort von 'rkoch' halten.
22.12.2011 um 16:19 Uhr
Insbesondere der Hinweis, dass vertraglich vereinbarte Mehrarbeit zum 0-Tarif kein Freibrief ist, sondern der Zustimmung des BR bedarf, erscheint mir wichtig.
In meinen Augen sind 15 Stunden auch nicht verhältnismäßig. Ich würde mit dem Arbeitsvertrag einmal einen Fachanwalt aufsuchen.
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