Arbeitszeit
Hallo, eine frage zum arbeitszeitgesetz,8 std/tag max 10 std/tag sollen im ausgleichszeitraum von 24 wochen einen 8 std schnitt ergeben:zb=12 wochen a.10 std/tag und 12 wochen a.6 std/tag.? kann es auch so sein:12 wochen 10 std/tag und 9 wochen 8 std/tag und 3 wochen freizeit vom zeitkonto?wird urlaub auch berücksichtigt beim ausgleich?
Community-Antworten (7)
22.12.2011 um 12:12 Uhr
redest du von einer 5 oder 6 Tage Woche?
22.12.2011 um 13:25 Uhr
Er geht wohl von 6 Tagewoche aus, da seine Rechenbeispiele nur dann aufgehen.
Die Frage soll wohl allein darauf abzielen ob die 3 Wochen GZ-Ausgleich in die Berechnung zählen oder nicht.
3 wochen freizeit vom zeitkonto?
Ja, das geht, da diese Tage mit einer AZ von 0 bewertet werden.
wird urlaub auch berücksichtigt beim ausgleich?
Urlaub wird mit der Regelarbeitszeit angesetzt, also mit 8h. Er wird "berücksichtigt" führt aber wegen der Ansetzung mit der Regelarbeitszeit NICHT zum Ausgleich. 3 Wochen Urlaub anstatt 3 Wochen Gleitzeit geht also NICHT.
Das ist zwar Erbsenzählerei (man könnte auch den Durchschnitt einfach ohne Berücksichtigung des Urlaubs berechnen) aber führt im Endeffekt zu einem anderen mathematischen Durchschnitt.: (12106+986)/(216)=9,14 (12106+986+386)/(246)=9
Am Ende ist es i.d.R. egal ob man den "offiziellen" Rechenweg wählt oder die Urlaubstage gar nicht in der Rechnung berücksichtigt (wichtig ist dann nur, das man natürlich auch nur den Durchschnitt über die real gearbeiteten Tage bildet!), da so lange die real gearbeiteten Tage einen Durchschnitt von 8 ergeben die Urlaubstage daran auch nichts mehr ändern.
22.12.2011 um 13:57 Uhr
Wen ich es auf die sechs Tagewoche beziehe komme ich auf eine Regelarbeitszeit von 48 Std. in der Woche. Oder geht es für den Rest des Jahres dann gemäßigter weiter?
22.12.2011 um 14:20 Uhr
@Lernender
?? Damit mondlichts Durchschnittsbetrachtunge funktionieren (also den 8h-Schnitt ergeben) MUSS mit 6 Tagen gerechnet werden, da sonst wesentlich niedrigere Schnitte rauskommen.
12 wochen a.10 std/tag und 12 wochen a.6 std/tag.
(12105+1265)/(246) = 6,66 (12106+1266)/(246) = 8
Insofern weiß ich jetzt nicht was Du damit sagen willst... (48h IST nunmal die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit, und das auf Dauer). Seine Frage ist offenbar nur eine Verständnisfrage und kein real existierendes Problem.
22.12.2011 um 14:31 Uhr
einfach nur der Gedanke das hier für den Ausgleich ja auch eine sechs Tagewoche zugrunde gelegt wird mit jeweils 8 Stunden täglich.
Ich finde es aufs Jahr bezogen einfach eine lange Arbeitszeit.
Aber du hast Recht kein Problem nur eine Feststellung.
22.12.2011 um 15:28 Uhr
Lernender, aber wie sieht es bei einer 5 Tage Woche aus?
22.12.2011 um 19:35 Uhr
@monti falls die Frage ernstgemeint war, dann schafft er wohl den Ausgleich nicht innerhalb von 24 Wochen.
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