Hallo,
In unserer fünfköpfigen CAD-Arbeitsgruppe erhalten zwei Personen eine Lohnerhöhung und die andere drei keine. Die Tätigkeit ist bei allen die Gleiche.
Greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. darf der AG die Lohnerhöhungen in dieser Art durchführen?
Welche Möglichkeiten haben die drei Kollegen ebenfalls eine Lohnerhöhung zu bekommen ?