Ein Mitarbeiter, seit 13 Jahren im Betrieb, ist nach BAT in Lohngruppe 5c eingruppiert.

Einige Kollegen, die genau die gleiche Arbeit verrichten , die gleiche Stellenbeschreibung und Berufsbezeichnung haben, werden nur aufgrund ihrer Vorbildung ( Techniker , Meister, Ergotherapeut ) nach Lohngruppe 5b bezahlt.
Ist das korrekt ?
Oder müsste der Mitarbeiter der die gleiche Arbeit macht, aber nicht die gleiche Vorbildung hat ,aus der Lohngruppe 5c auch in 5b aufsteigen. ( Eventuell Bewährungsaufstieg )