Eingruppierung nach BAT - Korrekte Lohngruppe ja oder nein?
Ein Mitarbeiter, seit 13 Jahren im Betrieb, ist nach BAT in Lohngruppe 5c eingruppiert.
Einige Kollegen, die genau die gleiche Arbeit verrichten , die gleiche Stellenbeschreibung und Berufsbezeichnung haben, werden nur aufgrund ihrer Vorbildung ( Techniker , Meister, Ergotherapeut ) nach Lohngruppe 5b bezahlt. Ist das korrekt ? Oder müsste der Mitarbeiter der die gleiche Arbeit macht, aber nicht die gleiche Vorbildung hat ,aus der Lohngruppe 5c auch in 5b aufsteigen. ( Eventuell Bewährungsaufstieg )
Community-Antworten (5)
28.11.2006 um 09:50 Uhr
Hallo Brede 17! So pauschal wird dir auf deine Frage niemand Antwort geben können. Dafür ist der BAT mit seinen Eingruppierungsrichtlinien zu komplex. Es gibt aber im BAT teilweise ausbildungsbedingte Eingruppierungen die höher sind. Bsp.: Gruppenleiter einer Werkstatt für Behinderte. Dort kommen die Meister in die 5b und die Nichtmeister bleiben in der 5c. Es kommt also darauf an was der MA macht und welche Eingruppierungsvorschrift greift.
28.11.2006 um 13:29 Uhr
Hallo Nidis Deine Meinung ist schon richtig, es wird bei uns auch so gehandhabt, da wir eine Werkstatt für Behinderte sind. Es gibt bei uns im Betrieb trotzdem Unterschiede. Bei Meistern ist es mir schon klar, aber bei uns erhalten auch Heilerziehungspfleger oder gelernte Ergotherapeuten, die auch nur als Gruppenleiter eingestellt sind, eine Vergütung nach 5b.
28.11.2006 um 14:16 Uhr
Hallo Brede17! Da macht euer AG einen Fehler. Vermutlich gruppiert er die Heilerziehungspfleger nach dem Sozial- und Erziehungsdienst ein und nicht nach dem handwerklichen Erziehungsdienst. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung hat euer MA nicht. Es ist eher so, dass der AG bei den HEP und Ergos eine korrigierende Rückgruppierung nach unten machen könnte. Wir hatten vor jahren bei uns das gleiche Problem. Es gibt massig BAG Urteile wo GL versucht haben sich die 5b einzuklagen. Fakt ist, tarifrechtlich haben die Nichtmeister keinen Anspruch auf die Eingruppierung nach 5b da 5b für Nichtmeister eine übertarifliche Eingruppierung ist. Würden die HEP und Ergos in den Wohnstätten als Betreuer tätig sein, dann währen sie korrekt eingruppiert.
28.11.2006 um 23:02 Uhr
Hallo Nidis, Danke für die Auskunft, wäre da denn auch nichts über Bewährungsaufstieg zu erreichen. Irgendwo habe ich gelesen, das nach 6 Jahren Anrecht auf Bewährungsaufstieg besteht. Was ich noch vergessen habe : Auch GL, die eine Techniker - Ausbildung haben, werden nach 5b bezahlt. Und wie gesagt, wir haben alle die gleiche Stellenbeschreibung. Meine Meinung ist, gleiche Arbeit - gleicher Lohn. Oder wie siehst du das ???
29.11.2006 um 09:19 Uhr
Grundsätzlich gebe ich Dir recht. Jeder sollte für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen. Aber der BAT ist halt knifflig. Man ist eingruppiert nach der Tätigkeit die man verrichtet. Und das ist bei GL ohne Meisterausbildung halt mal die 5c. Ich sehe da persönlich keine guten Chancen auf eine Höhergruppierung. Da aber den MA eh nur der Weg zum Arbeitsgericht bleibt, sollte er sich vorher einen Rechtsbeistand holen. Tarifrechtlich denke ich sind die Chancen gleich null. Man könnte höchstens versuchen, den AG darin festzunageln, dass er neue interne Eingruppierungsrichtlinien eingeführt hat. Die Arbeitsgerichte in der 1. Instanz treffen öfters arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen. Und da der BAT bei den Gerichten ungeliebt ist, könnte es schon sein, dass ein Richter für euren AN ein Urteil fällt. Vielleicht geht der AG ja nicht in die 2. Instanz. Das würde ich probieren.
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