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Eine nicht genehmigte Urlaubssperre

B
Boehri
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum folgende Situation ist eingetroffen .Urlaubssperre im August 2012 von 1.8.-7.8 wir der Betriebsrat haben aber nicht zugestimmt mit der Begründung esknolle 1 Mitarbeiter pro Schicht gehen da es in der haupturlaubszeit ist .der Urlaub wird aber dennoch nicht genehmigt obwohl der Betriebsrat für die Urlaubssperre nicht zugestimmt hat.

2.04708

Community-Antworten (8)

G
gironimo

20.12.2011 um 13:00 Uhr

Noch einmal auf die Mitbestimmung (bis hin zum strittigen Einzelfall) hinweisen und mit Einigungsstelle drohen.

N
neskia

20.12.2011 um 13:10 Uhr

Den Arbeitgeber auffordern bis zum xxx über eine Verhandlung zum Abschluss einer BV Urlaubsregelung einzuwilligen. Kommt keine Antwort, könnt ihr Einigungsstelle anrufen. Kommt eine Antwort, zügig verhandeln und nicht hinhalten lassen. Ansonsten Verhandlungen für gescheitert erklären und Einigungsstelle anrufen. Wichtig auf jeden Fall. Ihr solltet gut vorbereitet sein, wissen was ihr wollt und wie es betrieblich wahrscheinlich machbar ist.

K
kunzundhinz

20.12.2011 um 14:58 Uhr

1 Woche Urlaubssperre, womit begründet der AG dieses? Ist es ein wichtiger zwingender Grund? Aber auf alle Fälle MB § 87 wie ja schon beschrieben. Als BR sollte man die Interessen der AN immer zu erst werten und prüfen gibt es ggf. eine andere Lösung? U.U auch Leiharbeiter für diesen Zeitraum.

Hier wäre dem AG auch einmal mitzuteilen, ob er die Kosten und Aufwand einer Einigungstelle hier haben möchte.


Eine generelle Urlaubssperre für einen bestimmten Zeitraum kann ein Arbeitgeber nur festlegen, wenn dafür dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Dies betrifft z.B. besonders arbeitsintensive Zeiträume. Ansonsten sind gem. § 7 BUrlG bei der Gewährung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen:

"Bei der zeitlichen Feststellung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen." http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/tips/urlaubssperre.asp

L
Lernender

20.12.2011 um 16:00 Uhr

Was die Kollegen schreiben ist richtig.

Doch je nachdem wieviele Mitarbeiter ihr seid, frag ich mich wer sind denn die Auserwählten.

Was ich persönlich als BR nicht machen würde wäre den Vorschlag Leiharbeitnehmer zur Überbrückung einzusetzen.

B
Betriebsrätin

20.12.2011 um 16:06 Uhr

Lernender

was hast Du als BR dagegen ggf. Stammbelegschaften ihre Urlaubswünsche zu ermöglichen und Leiharbeitnehmern eine Chance auf Beschäftigung zu geben??

Aus einem solchen Grund wird wohl kaum ein AG zusätzliche AN einstellen.

L
Lernender

20.12.2011 um 17:52 Uhr

er könnte auf den Geschmack kommen.

B
Boehri

20.12.2011 um 18:53 Uhr

Danke für die Antworten sind sehr hilfreich.auf eine Frage zurückzukommen.der Stillstand der Maschinen ist im August weil sonst unser Lager überfüllt wäre da unsere Abnehmer teilweise Betriebsurlaub haben.deswegen die stillstände.aber ich denke wir liegen nicht so verkehrt wenn man einen Mitarbeiter pro Schicht mit Kinder in den Urlaub gehen lässt und gewährleistet ist das die Produktion nicht darunter leidet.davon abgesehen stehen die Maschinen 1woche und es werden reparatur und Reinigungsarbeiten erledigt.

T
Tanzbär

21.12.2011 um 12:44 Uhr

Jetzt sehe ich nicht mehr durch. Die Maschinen stehen voraussichtlich wegen Überproduktion und deshalb Urlaubssperre? Da beißt sich doch was.

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