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Verfall Sonderurlaub

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, können Sonderurlaubstage ( Urlaub wegen Todesfall) auch verfallen?

6.72803

Community-Antworten (3)

K
kunzundhinz

19.12.2011 um 11:16 Uhr

Bezahlte Freistellung Als Sonderurlaub versteht das Arbeitsrecht eine "Freistellung" bzw. "Arbeitsbefreiung" bei Fortzahlung der Vergütung. "Generell ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren, wenn entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag getroffen wurden", sagt Fachanwältin für Arbeitsrecht Kati Kunze von der Kanzlei Steinkühler in Berlin.

Gesetzlicher Anspruch In vielen anderen Situationen greift in der Praxis § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach hat laut Kati Kunze ein Mitarbeiter dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn er aus persönlichen Gründen, unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert wird. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf die tatsächliche Arbeitszeit. Befindet sich der Arbeitnehmer gerade in Elternzeit oder im Erholungsurlaub, muss der Chef keinen Sonderurlaub gewähren.

Kein Anrecht während des Urlaubs Ein Beispiel: Frau Meier hat zwei Wochen Urlaub. In dieser Zeit verstirbt plötzlich ihr Vater. Die Beerdigung findet während des Urlaubs statt. Frau Meier möchte den Sonderurlaub, die ihr normalerweise nach § 616 zustehen würde, "anhängen". Das aber ist nicht rechtens. Denn während des Urlaubs besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/sonderurlaub-muss-der-chef-laut-616-bgb-sonderurlaub-zur-hochzeit-gewaehren-/id_16895162/index

Also, ist die Antwort wohl klar.

Wenn nichts positives auch zum Thema "wann besteht" Anspruch geregelt ist was über dieses hier hinaus geht, ist er weg.

L
Lernender

19.12.2011 um 11:49 Uhr

Ergänzend:

der Sonderurlaub sollte in zeitlichem Zusammenhang mit dem Ereignis stehen.

G
gironimo

19.12.2011 um 15:23 Uhr

Meist gibt es aber tarifliche Regelungen für Sonderurlaub. Hier wären die tariflichen Bestimmungen maßgeblich.

Bei Todesfall würde ich persönlich immer argumentieren, dass der freie Tag ja nicht nur für die Beerdigung gedacht ist (es sei denn er ist so definiert), sondern auch für Behördenlaufereien, Organisation u.s.w. Da könnte der Bedarf also auch später auftreten.

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