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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub im Todesfall - Verfall des Anspruchs durch Krankmeldung?

W
Wave
Jan 2018 bearbeitet

Fall: Die Mutter eines Kollegen ist gestorben. Lt. Betriebsvereinbarung wurden 2 Tage Sonderurlaub gewährt. 2 Tage vor der Inanspruchnahme des Sonderurlaubes hat sich der MA für 2 Wochen krank gemeldet, die Beerdigung fiel in diese Zeit. Frage: Verfällt der Anspruch auf Sonderurlaub durch die Krankmeldung oder kann der MA über diese 2 Tage später verfügen?

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Community-Antworten (6)

U
Uschi

13.09.2006 um 13:34 Uhr

Ohne jetzt Bücher zu wälzen, käme ich als Betroffene nicht auf die Frage, denn der Sonderurlaub ist doch für die Beerdigung und die hat doch stattgefunden! Oder sehe ich das falsch?

M
Mona-Lisa

13.09.2006 um 13:40 Uhr

Uschi, ich meine, dass der Sonderurlaub nicht nur für die Beerdigung gedacht ist. Es stehen in so einem Trauerfall etliche Behördengänge an. Meistens ist so ein Sonderurlaub in Tarifverträgen geregelt.

Aber durch Krankheit kann ein Sonderurlaub nicht verfallen. Es sollte aber in zeitlichem Zusammenhang genommen werden.

F
Fayence

13.09.2006 um 15:39 Uhr

Wave, es wird wohl auf den genauen Wortlaut in Eurer BV ankommen! Im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine zweckgebundene bezahlte Freistellung, die aufgrund eines konkreten Ereignisses gewährt wird und nicht um zusätzliche Urlaubstage!

Siehe: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/sonderurlaub.php?navid=9

"Muss im Krankheitsfalle der unbezahlte Sonderurlaub angetreten werden?

Nein, (Sonder-)Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließen sich aus."

K
KaTe

14.09.2006 um 12:13 Uhr

Hm,

geht es hier nur um den Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie?

Ich habe nämlich auch die Erfahrung gemacht, dass mein Sonderurlaub nicht gegeben wurde als ich geheiratet (nur Standesamt) habe. Ich war zwei Wochen vor dem Termin schon mit Keuchhusten krank, und noch eine Woche danach.

Mir wurde gesagt, dieser SU würde nur für das Ereignis gegeben.

D
Davinci

20.09.2006 um 00:04 Uhr

Bei seiner eigenen Hochzeit steht dir Sonderurlaub zu,ob jetzt Standesamtlich oder Kirchlich aber nur 1 mal für eines dieser ereignisses.Es spielt also keine rolle ob Standesamt oder Kirchlich.

F
Fayence

20.09.2006 um 00:48 Uhr

Davinci, ich muss Dich enttäuschen!

Ich kenne zumindest einen TV, der einen Tag "Sonderurlaub" ausschliesslich für die kirchliche Trauung einräumt... Es handelt sich um den Tarifvertrag der Nordelbischen Kirche!

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