Fall: Die Mutter eines Kollegen ist gestorben. Lt. Betriebsvereinbarung wurden 2 Tage Sonderurlaub gewährt. 2 Tage vor der Inanspruchnahme des Sonderurlaubes hat sich der MA für 2 Wochen krank gemeldet, die Beerdigung fiel in diese Zeit.
Frage: Verfällt der Anspruch auf Sonderurlaub durch die Krankmeldung oder kann der MA über diese 2 Tage später verfügen?