Erstellt am 13.09.2006 um 11:34 Uhr von Uschi
Ohne jetzt Bücher zu wälzen, käme ich als Betroffene nicht auf die Frage, denn der Sonderurlaub ist doch für die Beerdigung und die hat doch stattgefunden! Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 13.09.2006 um 11:40 Uhr von Mona-Lisa
Uschi,
ich meine, dass der Sonderurlaub nicht nur für die Beerdigung gedacht ist.
Es stehen in so einem Trauerfall etliche Behördengänge an.
Meistens ist so ein Sonderurlaub in Tarifverträgen geregelt.
Aber durch Krankheit kann ein Sonderurlaub nicht verfallen.
Es sollte aber in zeitlichem Zusammenhang genommen werden.
Erstellt am 13.09.2006 um 13:39 Uhr von Fayence
Wave,
es wird wohl auf den genauen Wortlaut in Eurer BV ankommen! Im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine zweckgebundene bezahlte Freistellung, die aufgrund eines konkreten Ereignisses gewährt wird und nicht um zusätzliche Urlaubstage!
Siehe:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/sonderurlaub.php?navid=9
"Muss im Krankheitsfalle der unbezahlte Sonderurlaub angetreten werden?
Nein, (Sonder-)Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließen sich aus."
Erstellt am 14.09.2006 um 10:13 Uhr von KaTe
Hm,
geht es hier nur um den Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie?
Ich habe nämlich auch die Erfahrung gemacht, dass mein Sonderurlaub nicht gegeben wurde als ich geheiratet (nur Standesamt) habe.
Ich war zwei Wochen vor dem Termin schon mit Keuchhusten krank, und noch eine Woche danach.
Mir wurde gesagt, dieser SU würde nur für das Ereignis gegeben.
Erstellt am 19.09.2006 um 22:04 Uhr von Davinci
Bei seiner eigenen Hochzeit steht dir Sonderurlaub zu,ob jetzt Standesamtlich oder Kirchlich aber nur 1 mal für eines dieser ereignisses.Es spielt also keine rolle ob Standesamt oder Kirchlich.
Erstellt am 19.09.2006 um 22:48 Uhr von Fayence
Davinci,
ich muss Dich enttäuschen!
Ich kenne zumindest einen TV, der einen Tag "Sonderurlaub" ausschliesslich für die kirchliche Trauung einräumt... Es handelt sich um den Tarifvertrag der Nordelbischen Kirche!