Erstellt am 19.12.2011 um 09:03 Uhr von gironimo
Vom BR im Stich gelassen? Wie stellt sich denn der BR vor, dass Du Urlaub nehmen kannst? Frage ihn! Der Anspruch besteht doch nun mal (Planung hin oder her - die ist doch keine Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch).
Frage ihn mal. Ansonsten kann Dir bei Versagen des BR kurzfristig nur die Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt) oder ein Fachanwalt helfen.
Es gibt das Bundesurlaubsgesetz (siehe u.a. hier § 7)
Erstellt am 19.12.2011 um 11:19 Uhr von Kölner
@Medium
Einen Urlaub nicht erhalten zu haben, den man beantragt hat, ist zunächst einmal normal - auch wenn man schulpflichtige Kinder hat. Der AG MUSS (und kann?) nicht jedem AN mit schulpflichtigen Kindern jeden Urlaubswunsch in den Schulferien gewähren.
Interessanter ist natürlich die Gewährung/Übertragung des Urlaubs nach 2012. Der TE 'gironimo' hat ja bereits den Hinweis auf § 7 BUrlG gegeben - ich konkretisiere mal: § 7 Abs. 3 BUrlG.
Erstellt am 19.12.2011 um 17:26 Uhr von peanuts
"Ansonsten kann Dir bei Versagen des BR kurzfristig nur die Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt) oder ein Fachanwalt helfen."
Was soll denn hier eine Gewerkschaft ausrichten? Und dann auch noch kurzfristig .
Wenn schon muss ein AN eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht bzgl. der Urlaubsgewährung erwirken. Dafür braucht man weder eine Gewerkschaft noch einen Fachanwalt. Die Kosten für Letzteren kann man sich überdies getrost sparen.
Erstellt am 19.12.2011 um 17:49 Uhr von Lernender
natürlich kann man ohne Anwalt beim Arbeitsgericht auftauchen würde ich aber niemand empfehlen.
Hast du denn mal gefragt wann du den Urlaub nehmen kannst?
Erstellt am 19.12.2011 um 18:30 Uhr von peanuts
"natürlich kann man ohne Anwalt beim Arbeitsgericht auftauchen würde ich aber niemand empfehlen. "
Wenn es um einen anderen Sachverhalt gehen würde, gebe ich Dir Recht. Aber nicht in einem solchen Fall, das wäre rausgeschmissen Geld.