Urlaub abgelehnt trotz schulpflichtigem Kind
Hi,es geht um Urlaub.Fühle mich von auch unserem BR im stich gelassen.Es geht darum.Habe Urlaub beantrag nach weihnachten bis 7.Januar.AG hat abgelehnt mit der Begründung ich müsse mein Urlaub komplett noch dieses Jahr nehmen.Dann habe ich umgeplant und nun wurde der abgelehnt weil ich den nicht in meiner Jahresurlaubsvorrausplanung eingetragen habe.Ich weis aber das die Firma MA`s urlaub genehmigt haben die auch nichts in ihrer Jahresvorrauspl.eingetragen haben und die haben keine Schulpflichtigen Kinder wie ich. Hab beim Urlaubsantrag angegeben das ich ein schulpflichtiges Kind habe.Nun fühl ich mich ehrlich gesagt etwas gemobbt und würde dagegen gerne angehn.Gibt es nicht ein gesetz oder so das schulpflichtige Eltern in der schulzeit vorrang gewährt wird?wäre dankbar wenn ihr mir helfen könntet
Community-Antworten (5)
19.12.2011 um 10:03 Uhr
Vom BR im Stich gelassen? Wie stellt sich denn der BR vor, dass Du Urlaub nehmen kannst? Frage ihn! Der Anspruch besteht doch nun mal (Planung hin oder her - die ist doch keine Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch).
Frage ihn mal. Ansonsten kann Dir bei Versagen des BR kurzfristig nur die Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt) oder ein Fachanwalt helfen.
Es gibt das Bundesurlaubsgesetz (siehe u.a. hier § 7)
19.12.2011 um 12:19 Uhr
@Medium Einen Urlaub nicht erhalten zu haben, den man beantragt hat, ist zunächst einmal normal - auch wenn man schulpflichtige Kinder hat. Der AG MUSS (und kann?) nicht jedem AN mit schulpflichtigen Kindern jeden Urlaubswunsch in den Schulferien gewähren.
Interessanter ist natürlich die Gewährung/Übertragung des Urlaubs nach 2012. Der TE 'gironimo' hat ja bereits den Hinweis auf § 7 BUrlG gegeben - ich konkretisiere mal: § 7 Abs. 3 BUrlG.
19.12.2011 um 18:26 Uhr
"Ansonsten kann Dir bei Versagen des BR kurzfristig nur die Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt) oder ein Fachanwalt helfen."
Was soll denn hier eine Gewerkschaft ausrichten? Und dann auch noch kurzfristig .
Wenn schon muss ein AN eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht bzgl. der Urlaubsgewährung erwirken. Dafür braucht man weder eine Gewerkschaft noch einen Fachanwalt. Die Kosten für Letzteren kann man sich überdies getrost sparen.
19.12.2011 um 18:49 Uhr
natürlich kann man ohne Anwalt beim Arbeitsgericht auftauchen würde ich aber niemand empfehlen. Hast du denn mal gefragt wann du den Urlaub nehmen kannst?
19.12.2011 um 19:30 Uhr
"natürlich kann man ohne Anwalt beim Arbeitsgericht auftauchen würde ich aber niemand empfehlen. "
Wenn es um einen anderen Sachverhalt gehen würde, gebe ich Dir Recht. Aber nicht in einem solchen Fall, das wäre rausgeschmissen Geld.
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