Hallo Allerseits,

ich hoffe das es wen gibt, der mir einen Tipp geben kann, wo genau ich zu felgender Frage Urteile oder Gesetzestexte finde:

In unserem Unternehmen (2 Betriebsräte, mehrere Standorte, ein GBR) ist die GF auf die idee gekommen zukünftige Gehaltserhöhungen an ein Leistungsbewertungssystem (das es noch nicht gibt) zu koppeln.

Es herrscht nun unklarheit darüber, ob dies eine Aufgabe (verteilung der Gehaltserhöhung) des GBR oder der beiden örtlichen BR's ist.

Zwischen den vertretenen Betrieben gibt es deutliche Unterschiede (Gehaltsstruktur, Art der Arbeiten, große Entfernung).

Die örtlichen wollen es "lieber" selbst regeln, die GF wünscht sich (natürlich) nur einen Ansprechpartner und eine Regelungen für das ganze Unternehmen.

Sie stellen sich auf den Standpunkt §50 Betriebsverfassungsgesetzt, das es ja alle Betriebe betreffen würde und somit den GBR...

Ist dem so?

Es geht hier um die zuständigkeit der verteilung der Gehaltserhöhung, nicht um die errichtung eines Leistungsbewertungssystem's -> Die ist ein weiterer Schritt und ein anderes Paar Schuhe, denke ich