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Überstunden

H
harryschuecke
Feb 2020 bearbeitet

Wenn Überstunden in einer Saison anfallen, hat diese Person als Saison Kraft das Recht , diese Überstunden im Anschluss seiner Saison Zeit zu nehmen oder darf der Arbeitgeber diese Überstunden gegen sein Willen auszahlen ?

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Community-Antworten (5)

T
takkus

07.02.2020 um 12:30 Uhr

Ist die Saison, also befristete Arbeit, beendet, ist es doch widersinnig Überstunden abbauen zu wollen. Der ArbN muss aber auch nicht gegen seinen Willen Überstunden machen.

L
LordHelmchen

07.02.2020 um 12:40 Uhr

Wenn die Überstunden angesetzt sind und der BR dem zustimmt müssen diese ja gemacht werden und dadurch sammeln sich die Überstunden an! Ich denke es geht darum ob die Saisonkraft nach Saisonende die Stunden Abbummeln darf wenn er/sie möchte oder ob der Betrieb bestimmen darf das er sie Ausbezahlt bekommt?!

N
nicoline

07.02.2020 um 12:47 Uhr

LordHelmchen Der AG entscheidet, wie er mit den geleisteten Überstunden umgeht, ob Auszahlung oder Freizeit. Das ist nur dann anders, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hierzu spezielle Regelungen gibt.

T
takkus

07.02.2020 um 12:54 Uhr

Ich bezweifle, dass ein Saisonbetrieb einen Betriebsrat hat.

W
wdliss

07.02.2020 um 14:57 Uhr

Wenn man Tante Kugel befragt scheint es aber eine Reihe von TV zu geben.

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