Erstellt am 07.02.2020 um 11:30 Uhr von takkus
Ist die Saison, also befristete Arbeit, beendet, ist es doch widersinnig Überstunden abbauen zu wollen.
Der ArbN muss aber auch nicht gegen seinen Willen Überstunden machen.
Erstellt am 07.02.2020 um 11:40 Uhr von LordHelmchen
Wenn die Überstunden angesetzt sind und der BR dem zustimmt müssen diese ja gemacht werden und dadurch sammeln sich die Überstunden an! Ich denke es geht darum ob die Saisonkraft nach Saisonende die Stunden Abbummeln darf wenn er/sie möchte oder ob der Betrieb bestimmen darf das er sie Ausbezahlt bekommt?!
Erstellt am 07.02.2020 um 11:47 Uhr von nicoline
LordHelmchen
Der AG entscheidet, wie er mit den geleisteten Überstunden umgeht, ob Auszahlung oder Freizeit. Das ist nur dann anders, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hierzu spezielle Regelungen gibt.
Erstellt am 07.02.2020 um 11:54 Uhr von takkus
Ich bezweifle, dass ein Saisonbetrieb einen Betriebsrat hat.
Erstellt am 07.02.2020 um 13:57 Uhr von wdliss
Wenn man Tante Kugel befragt scheint es aber eine Reihe von TV zu geben.