Guten Morgen, jetzt beginnt ja wieder die sog. Schlechtwetterzeit (Baugewerbe), in unserer Firma gibt es eine Arbeitszeitflexibilisierung zwecks Arbeitszeitkontoauffüllung und vermeidung von Saison Kug - dies ist auch alles Ok und läuft seinen richtigen Weg. Nun aber unsere Frage, es wurde ja der Fuhrpark (alles über 7,5 t) samt den dazugehörigen Fahrern , in eine Logistik Abteilung ausgegliedert. Gleicher Firmensitz, gleiche Arbeiten. Auch diese Fahrer machen diese Arbeitszeitkonten, aber der Arbeitgeber sagt, nur für Arbeitnehmer aus dem Baubetrieb (sozusagen dem Fussvolk) müsse er die Umlage für den Bezug von Saison Kug einbehalten bzw. bezahlen und darum kommen die LKW-Fahrer nicht in den Genuss für Ihre genauso erarbeiteten Stunden die Winterbauzulagen zu erhalten. Wir sind jetzt seit März d.J. ein fast neuer Betriebsrat und denken, dass wir diesen Nachfragen und nach unserer Meinung auch Nachteilen, für diesen ausgelagerten Logistikbereich nachgehen und evtl. etwas daran ändern sollten.
Im übrigen, es handelt sich bei der Logistik-Abteilung um eine Abt. die zu unserem BR gehört, denn die Arbeitnehmer aus dieser Abteilung waren als Wahlberechtigte auf den Wählerlisten aufgeführt. Eine Nachfrage bei der Agentur für Arbeit brachte nur die Aussage, wenn keine Umlage, dann auch keine Zulagen. Könnt Ihr helfen, müßten diese Arbeitnehmer nicht auch dieser Umlagepflicht unterliegen, was können wir machen, wo bekommen wir noch Auskunft. Ach übrigens unser Arbeitgeber ist erst kürzlich aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Danke für Eure Hilfe