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Saison Kurzarbeitergeld und Winterzulagen

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Rassel
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, jetzt beginnt ja wieder die sog. Schlechtwetterzeit (Baugewerbe), in unserer Firma gibt es eine Arbeitszeitflexibilisierung zwecks Arbeitszeitkontoauffüllung und vermeidung von Saison Kug - dies ist auch alles Ok und läuft seinen richtigen Weg. Nun aber unsere Frage, es wurde ja der Fuhrpark (alles über 7,5 t) samt den dazugehörigen Fahrern , in eine Logistik Abteilung ausgegliedert. Gleicher Firmensitz, gleiche Arbeiten. Auch diese Fahrer machen diese Arbeitszeitkonten, aber der Arbeitgeber sagt, nur für Arbeitnehmer aus dem Baubetrieb (sozusagen dem Fussvolk) müsse er die Umlage für den Bezug von Saison Kug einbehalten bzw. bezahlen und darum kommen die LKW-Fahrer nicht in den Genuss für Ihre genauso erarbeiteten Stunden die Winterbauzulagen zu erhalten. Wir sind jetzt seit März d.J. ein fast neuer Betriebsrat und denken, dass wir diesen Nachfragen und nach unserer Meinung auch Nachteilen, für diesen ausgelagerten Logistikbereich nachgehen und evtl. etwas daran ändern sollten. Im übrigen, es handelt sich bei der Logistik-Abteilung um eine Abt. die zu unserem BR gehört, denn die Arbeitnehmer aus dieser Abteilung waren als Wahlberechtigte auf den Wählerlisten aufgeführt. Eine Nachfrage bei der Agentur für Arbeit brachte nur die Aussage, wenn keine Umlage, dann auch keine Zulagen. Könnt Ihr helfen, müßten diese Arbeitnehmer nicht auch dieser Umlagepflicht unterliegen, was können wir machen, wo bekommen wir noch Auskunft. Ach übrigens unser Arbeitgeber ist erst kürzlich aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Danke für Eure Hilfe

2.24003

Community-Antworten (3)

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wölfchen

08.12.2010 um 11:47 Uhr

. . . gibt es dazu keine Betriebsvereinbarung? Ich weiß ja nicht, wie das bei Euch ist, aber in unserem Bereich kann nur nach Arbeitszeitkonten gearbeitet werden, wenn es dafür eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt . . .

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Rassel

09.12.2010 um 15:35 Uhr

Der Bundesrahmentarifvertrag des Baugewerbes läßt eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit Führung eines Arbeitzeitkontos zu, die Bedingungen werden eingehalten. Nun ist ja nur das Problem, dass die ausgegliederte Abt. Fuhrparkt zwar immer noch genau die gleichen Arbeiten verrichtet und auch arbeitsabhängig vom Hauptbetrieb ist. Der Hauptbetrieb ist Voll-Bau, die Abt. Fuhrparkt leht sich zwar an diesen Bau-Tarifvertrag an, ist aber selber nicht tarifgebunden und nach Aussage der GL nicht den Vergünstigungen vom Baugewerbe unterliegend. Im Klartext heißt das, alles was für den Arbeitgeber gut ist, wird angewendet, alles was Zusatzkosten verursachen könnte aber nicht. Und gerade das empfinden wir als ungerecht, da der Fuhrpark abhängig ist vom Hauptbetrieb leistet er unter den gleichen Bedingungen die Arbeiten, hat aber nicht die Vorteile wie Zusatzrente usw. und eben auch nicht die Vorteile bei einem witterungsbedingten Arbeitsausfall mit den zusätzlichen 2,50 für eingesetzte Stunden. Der Fahrer setzt somit seine unter gleichen Bedingungen angehäuften Arbeitszeitskonten-Stunden für Arbeitsausfall ein, hat aber nicht die Vorteile aus dem Bauhauptgewerbe. Und genau da wollten wir etwas ändern, sofern es eine Möglichkeit gibt. Leider sind die Antworten zu diesem Thema sehr gering bzw. sehr schlecht zu bekommen. Aber trotzdem Danke

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wölfchen

10.12.2010 um 00:05 Uhr

. . . also nochmal von vorn: der Fuhrpark ist ausgegliedert. An eine selbständige Firma? Oder ist es jetzt sogar eine eigenständige Firma? Oder eine Tochterfirma? Wer ist Firmenchef? Denn irgendwie kommt ich mit deinen Begrifflichkeiten nicht so richtig klar - mal schreibst Du von Ausgliederung, mal von Abteilung Fuhrpark. Das wäre erst mal wichtig zu wissen. ich vermute, was Du meinst, aber vermuten uns wissen ist zweierlei ;-)

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