Jahressonderzahlung nach TvÖD - bei Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes?
Hallo zusammen, MA hat Auflösungsvertrag zum 31.10, wechselt innerhalb des öffentlichen Dienstes den AG. Personalbüro behauptet auf Jahressonderzahlung bestände kein Anspruch (ohne Verweis auf TV oder Gesetz, ist einfach so). Nach TVöD § 20 Stichtag Beschäftigungsverhältnis 1.12. Aber bei Nachverhandlungen mit Abschluß 1.8.2006 wurde erreicht, daß ein anteiliger Anspruch (hier für immerhin 10 Monate besteht ! Weiß jemand ob das schon rechtsgültig ist, oder liege ich völlig falsch ??
Danke, Lola
Community-Antworten (1)
29.09.2006 um 11:12 Uhr
Der abgebende AG hat möglicherweise recht. In diesem Fall träte der neue AG in vollem Umfang für den gesamten Anspruch ein.
Du schreibst: ".....wechselt innerhalb des öffentlichen Dienstes den AG."
Welche AG des ÖD sind Beide denn? Alles Bund oder Land oder kommunal?
Bund und KVA haben immer noch drin stehen, dass z.B in einzelnen EG die Anerkennung von Vorerfahrung (Vordienstzeiten) nur anerkannt werden, wenn sie beim "gleichen AG" (Bund, KVA) erworben wurden.
Was meinst Du mit Nachverhandlungen? Im August wurde der TVöD für den Bereich "Land" vereinbart.
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