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Wieviel unentgeldliches Engagement kann Arbeitgeber verlangen

F
freebird
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Hoffe eine konkrete Anwort zu bekommen. Ich bin Erzieherin in einer Kindertagestätte (e.V.).Ein Personalrat existiert nicht. Kann jemand sagen wieviel unentgeldliches Engagement (Stunden am Kind z.B. Sommer- und Herbstfest nach Feierbabend, Adventsbastels am Sa. u.s.w.) der Arbeitgeber gesetzlich vom Personal verlangen kann? Sicher kann der Betriebsrat eine konkrete Antwort geben. Mfg.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

08.12.2011 um 13:24 Uhr

@freebird Dem Grunde nach ist kein ehrenamtliches Engagement verlangbar. Genauso wenig wie man dem eigenen AG durch Erlass z.B. sein Weihnachtsgeld gegen Spendenquittung geben kann.

W
wölfchen

08.12.2011 um 13:46 Uhr

Zitat Zeitschrift AiB, Beitrag "immer Online" 12/ 2011: "Nach den gesetzlichen Grundlagen ist für die Anerkennung von Arbeitszeit nicht die Tätigkeit im Betrieb , zu bestimmten Zeiten oder nach Anweisung des Arbeitgebers vorausgesetzt. Arbeitszeit ist auch nach der Rechtsprechung vielmehr die Zeit, während der der Beschäftigte femdbestimmte Dienste leisten muss. Der Begriff "fremdbestimmt" verleitet zu dem Irrtum, für die Anerkennung im vergütungsrechtlichen Sinn bedürfe es einer ausdrücklichen Weisung des Arbeitgebers. Die bedarf es nicht, vielmehr genügt die Duldung und Entgegennahme der in Freizeittätigkeit erbrachten Arbeitsergebnisse." Auf gut deutsch: ohne Bezahlung keine Leistung . . . Wieviel unentgeldliches Engagement kann der Arbeitgeber verlangen? Gesetzlich keins und ungesetzlich soviel, wie die MA bereit sind zu leisten, ehe sie sich dagegen wehren, z.B. indem sie einen Betriebsrat wählen ;-)

G
gironimo

08.12.2011 um 17:03 Uhr

so sehe ich das auch!

P
Petrus

08.12.2011 um 18:00 Uhr

Oder anders herum: Sobald der ArbGeb diese Tätigkeiten verlangt, hat er den §612 BGB zu beachten...

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