neues Urteil zu altem Problem : Entfristung BR
LAG München v. 02.08.2013 (Az.: 5 Sa 1005/12): Ein befristetes Betriebsratsmitglied kann einen unbefristeten Anschlussvertrag verlangen.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts lautet: „Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger mit Wirkung vom 22. März 2012 den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit im Übrigen den nachgenannten Arbeitsbedingungen zu unterbreiten: [Vertragstext].“ Der Anspruch stützt sich auf § 78 BetrVG. Die zentrale Überlegung der Kammer war, dass „das Betriebsratsmitglied über die Motivlage des Arbeitgebers naturgemäß in der Regel nur spekulieren kann.“ Daher muss der Nachweis, dass die verpönte Tatsache keinen Einfluss auf die Verweigerung des Anschlussvertrages hatte, letztendlich vom Arbeitgeber erbracht werden. Die Revision wurde nicht zugelassen.
„Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für den Erhalt der Betriebsverfassung in Betrieben mit einem hohen Anteil befristet Beschäftigter und mir persönlich ein langjähriges Bedürfnis. Wie soll man Menschen erklären, dass sie durch ein gesetzlich gewolltes Verhalten – dem Engagement im Betriebsrat – ihre Existenzgrundlage verlieren können? Wir freuen uns sehr und danken den betroffenen Betriebsratsmitgliedern für ihr Vertrauen.“ (RA Dr. Rüdiger Helm) http://www.kanzlei-bhp.de/eilmeldung-fur-befristet-beschaftigte-betriebsratsmitglieder/
Community-Antworten (8)
08.09.2013 um 22:45 Uhr
und noch eins - weil es gerade passt :
Wie ist die Absicherung befristet beschäftigter Betriebsratsmitglieder zu gewährleisten?
Nach Überzeugung des Arbeitsgerichts München (Schluss-Endurteil vom 12.06.2013; Az.: 24 Ca 1619/11 n.rk) ist hier vom Arbeitgeber darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass die Verweigerung eines Anschlussvertrages auch nicht zum Teil mit der Mitgliedschaft im Betriebsrat zusammenhängt. Legt der Arbeitgeber dies nicht schlüssig dar, oder gelingt ihm der Beweis nicht, besteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Anschlussvertrag. Die Funktion und Stellung im Betriebsrat und der Umgang mit anderen befristet Beschäftigten können Hilfstatsachen sein, die bei der abschließenden Beurteilung des Sachverhalts zusätzlich heranzuziehen sind.
08.09.2013 um 22:56 Uhr
@Watschenbaum, das ist super, hilft mir aber nicht , aber vielleicht könntest du mir bei meinem Sauna Problem helfen?
08.09.2013 um 23:00 Uhr
Kein Sauna-Problem, und ich will auch echt nicht unken, aber solange das BAG das nicht bestätigt hat - was ist es wirklich wert?
EDIT: Ich hoffe, gegen die Nichtzulassung der Revision wird Beschwerde eingelegt. Die könnte aufgrund der Bedeutung der Sache eine gute Chance auf Erfolg haben.
08.09.2013 um 23:05 Uhr
es ist ein weiteres Steinchen im Mosaik..........
es ist eine Tatsache, die vielleicht den einen oder anderen AG abschreckt, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen und er dehalb freiwillig entfristet.............
es ist erstmal besser, als wenn die Entscheidungen anders ausgefallen wären.......
08.09.2013 um 23:08 Uhr
Absolut d'accord, Watschenbaum. So ein LAG-Urteil im Rücken ist schon mal was!!
Siehe auch mein Edit oben (ja, war verfrüht, sorry :)
08.09.2013 um 23:44 Uhr
Das positive Urteil beruht ja auf Entfristung anderer AN. Daher könnte dieses Urteil nun auch dazu führen, dass AG sofetn sie BRM mit Befristung haben, keine AN mehr entfristen. Dann liefen diese Urteile ins leere
09.09.2013 um 10:38 Uhr
Ich habe meine Zweifel, dass der AG gegen die nicht zugelassene Revision Beschwerde einlegen wird.
Das AG-Lager dürfte kaum ein gesteigertes Interesse daran haben, das Urteil auch noch BAG-fest machen zu lassen.
Aber wer weiß - irgendwann wird es auch einmal ein BAG-Urteil geben. Hoffen wir, dass es in die gleiche Richtung gehen wird.
09.09.2013 um 13:30 Uhr
@ll, Urteile sind schon "gut", aber ein Gesetzt wäre wesendlich besser, noch und auch genau deshalb haben wir ja Richterrecht und die Verbindlichkeit von Urteilen für bestimmte AGs ist eh fraglich.
ich Persönlich kenne es vom meiner BR Zeit nicht, das der AG einem BR einen Festvertrag verweigert hat, zumindest nicht OHNE das er sehr starke Beweise hat das es nicht an der BR Tätigkeit liegt. Das würde auch unsrem Verständniss von Vertrauensvollerzusammenarbeit wieder streben. Thema Schlechtleistung etc... Allerdings haben wir auch die "2 Change" als festenbestandteil der zusammenarbeit.
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