Beschluss Öffnungszeiten
Hallo, in unserem Unternehmen haben wir eine Kernarbeitszeit von 8-20 Uhr. Jedoch kommt es öfters vor, das eine Sonderöffnungszeit von 1-2 Stunden unserem Betriebsrat vorgelegt werden. Jetzt stellt sich die Verantwortlichen quer und wollen bei einer Stunde keinen schriftlichen Antrag mehr stellen. Laut meiner Info müssen wir auch bei einer Stunde beschließen und haben Mitbestimmung, aber wo und unter welchem Paragraph finde das? Womit kann ich der Rechtsabteilung entgegentreten? Im voraus vielen Dank!!
Community-Antworten (2)
07.12.2011 um 18:10 Uhr
@alaafyou Ist das eine ernst gemeinte Frage? Ich meine, mit dem Nick kommt einem da durchaus ein Zweifel...
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
07.12.2011 um 19:19 Uhr
@Kölner aber die Neugier ist größer.
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