Änderung Öffnungszeiten, nicht die der Arbeitszeiten
Wann ist die Änderung von Laden-Öffnungszeiten mitbestimmungspflichtig? Grundsätzlich oder einzelfallabhängig ? Es geht primär nicht um die Änderung der Arbeitszeiten, sondern um die Öffnungszeiten !!
Community-Antworten (3)
19.05.2010 um 15:43 Uhr
Die Festlegung der Arbeitszeit kann durch Tarifvertrag - Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, hat er eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Also mitbestimmungspflichtig
19.05.2010 um 16:11 Uhr
@helpia
Du hast zwar tatsächlich Recht, aber im Sinne der Frage von miguel ist die Antwort unvollständig.....
@miguel
Die LADENÖFFNUNGSZEITEN an sich sind nicht mitbestimmungspflichtig. Da sie aber i.d.R. dazu führen das sich die ARBEITSZEITEN der MA ändern -> siehe helpia.
Wenn z.B. die Arbeitszeiten bereits jetzt so geregelt waren, das die AN die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr abdecken, die Ladenöffnungszeiten aber bislang z.B. von 08:00 bis 18:00 Uhr gingen (restliche Zeit bislang z.B. vorbereiten/nacharbeiten) und der AG entscheidet das sich die Ladenöffnungszeiten von auf 07:00 bis 20:00 ändern UND er entscheidet das die AN trotzdem nur von 07:00 bis 20:00 arbeiten (sprich die vor/nacharbeiten bei geöffnetem Laden stattfinden), dann gibt es auch keine Mitbestimmung über geänderte Arbeitszeiten, da sich ja nichts geändert hat. Je nachdem wie sich die geänderten Verhältnisse auf die Arbeit auswirken kann allerdings andere Mitbestimmung greifen z.B. Fragen der Ordung und des Verhaltens der AN, etc.
20.05.2010 um 01:11 Uhr
miguel Die Änderung der Ladenöffnungszeiten ist nicht Mitbestimmungspflichtig.
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