Weihnachtsgeld betriebliche Übung ?
Hallo, wir bekommen Weihnachtsgeld ( steht nicht im Tarifvertrag ) immer mit dem Nov Lohn ausbezahlt. Seit 4 Jahren legt der AG immer ein Schreiben bei das es ja freiwillig ist und jedes Jahr geklärt wird ob er es zahlt. Jetzt meine Frage - Wir haben ja Kollegen die Länger bei uns schon Arbeiten. Hätten die dann ein Anspruch auf das weihnachtsgeld aus der betrieblicen Übung? falls der AG mal deas Weihnachtsgeld nicht bezahlt oder ist so ein Schreiben , rückwirkend gültig.
Danke
Community-Antworten (4)
07.12.2011 um 15:56 Uhr
Man müsste natürlich wissen, was alles in dem Schreiben steht. Das gebetsmühlenartige wiederholen in der Form einer Selbstbeweihräucherung "ich leiste etwas freiwillig", führt nicht dazu, das durch wiederholtes Zahlen keine betriebliche Übung entsteht.
Der Anspruch wäre dann nicht abhängig von der Betriebszugehörigkeit sondern von der Dauer der betrieblichen Übung und den Umständen der Zahlungen. (So wie Du das schreibst, würde ich von der betrieblichen Übung ausgehen).
ist so ein Schreiben , rückwirkend gültig.< verstehe ich nicht, wie Du das meinst.
07.12.2011 um 16:00 Uhr
@Thomas: Siehe BAG-Urteil vom 18. 3. 2009 - 10 AZR 281/08
@gironimo: Meine Übersetzung der Frage: Ein seit 10 Jahren beschäftigter MA hat immer Weihnachtsgeld bekommen. Seit 4 Jahren legt der ArbGeb besagten Zettel bei. Die genaue Formulierung könnte aber eventuell für die neuen Kollegen wichtig sein... Manche hindern das entstehen einer BÜ, andere Formulierungen evtl. nicht (BAG v. 25. April 2007, AZ: 5 AZR 627/06 - Achtung! Nicht nur Leitsatz lesen!)
07.12.2011 um 17:14 Uhr
@thomas..
Anspruch gibt es nicht, ich denke mal das würde dann in den Bereich Individualrecht fallen. Da müsste dann jeder MA(der in die Betr.Übung fällt) selbst das Weihnachtsgeld einklagen
08.12.2011 um 12:15 Uhr
@docpille: Dochdoch, für die Kollegen, "die schon länger da sind" gibt es den (individualrechtlichen) Anspruch aus betrieblicher Übung, die entstanden ist, weil der ArbGeb in deren Anfangsjahren das ominöse Schreiben nicht beigelegt hat. Laut BAG-Urteil wird er die BÜ nicht mehr los. Für die Neuen hingegen könnte so ein Schreiben die Entstehung einer BÜ wirksam verhindern - wenn die Formulierung stimmt, sagt das BAG...
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