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Freistellung von der Arbeit nach Eigenkündigung - Nachteile für den AN?

L
Lou236
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, während einer längeren Krankheitsphase hat bei uns ein Kollege fristgerecht gekündigt.Nun ist das Ende der Kündigungsfrist noch nicht erreicht, der Kollege aber wieder arbeitsfähig.Als er seine Arbeit wieder angetreten hat bekam er von der GL plötzlich mitgeteilt, er sei mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt, natürlich unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche. Sollen wir dem Kollegen raten seine Arbeitskraft weiterhin an zu bieten damit ihm keine sozialrechtlichen Nachteile enstehen? Da er selbst gekündigt hat und bereits als arbeitssuchend gemeldet ist, können ihm da noch Nachteile entstehen? Welche Frist zum Widerspruch ist hier einzuhalten? Als neu gewählter, junger BR sind wir hier ein wenig ratlos und für Hilfe dankbar.

2.30605

Community-Antworten (5)

F
Fayence

16.05.2006 um 19:40 Uhr

Hallo Lou236, wichtig ist im Fall einer Freistellung nur, dass diese widerruflich ausgesprochen wurde. Nur im Fall einer unwiderruflichen Freistellung könnten Nachteile für den Kollegen entstehen!

Also hakt erst einmal nach!

K
Kölner

16.05.2006 um 19:44 Uhr

@Fayence Du beziehst Dich auf das BSG-Urteil, ne?

F
Fayence

16.05.2006 um 19:49 Uhr

Richtig erkannt!

K
Kölner

16.05.2006 um 19:51 Uhr

Mensch, was Du alles weisst...

L
Lou236

16.05.2006 um 20:00 Uhr

Der Kollege bekam auf Wunsch eine schriftliche Freistellung per Fax. In dieser ist keine Rede von widerruflich oder unwiderruflich.....und jetzt?

Lou236

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