Hallo zusammen,
während einer längeren Krankheitsphase hat bei uns ein Kollege fristgerecht gekündigt.Nun ist das Ende der Kündigungsfrist noch nicht erreicht, der Kollege aber wieder arbeitsfähig.Als er seine Arbeit wieder angetreten hat bekam er von der GL plötzlich mitgeteilt, er sei mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt, natürlich unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche. Sollen wir dem Kollegen raten seine Arbeitskraft weiterhin an zu bieten damit ihm keine sozialrechtlichen Nachteile enstehen?
Da er selbst gekündigt hat und bereits als arbeitssuchend gemeldet ist, können ihm da noch Nachteile entstehen? Welche Frist zum Widerspruch ist hier einzuhalten?
Als neu gewählter, junger BR sind wir hier ein wenig ratlos und für Hilfe dankbar.