Freistellung von der Arbeit nach Eigenkündigung - Nachteile für den AN?
Hallo zusammen, während einer längeren Krankheitsphase hat bei uns ein Kollege fristgerecht gekündigt.Nun ist das Ende der Kündigungsfrist noch nicht erreicht, der Kollege aber wieder arbeitsfähig.Als er seine Arbeit wieder angetreten hat bekam er von der GL plötzlich mitgeteilt, er sei mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt, natürlich unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche. Sollen wir dem Kollegen raten seine Arbeitskraft weiterhin an zu bieten damit ihm keine sozialrechtlichen Nachteile enstehen? Da er selbst gekündigt hat und bereits als arbeitssuchend gemeldet ist, können ihm da noch Nachteile entstehen? Welche Frist zum Widerspruch ist hier einzuhalten? Als neu gewählter, junger BR sind wir hier ein wenig ratlos und für Hilfe dankbar.
Community-Antworten (5)
16.05.2006 um 19:40 Uhr
Hallo Lou236, wichtig ist im Fall einer Freistellung nur, dass diese widerruflich ausgesprochen wurde. Nur im Fall einer unwiderruflichen Freistellung könnten Nachteile für den Kollegen entstehen!
Also hakt erst einmal nach!
16.05.2006 um 19:44 Uhr
@Fayence Du beziehst Dich auf das BSG-Urteil, ne?
16.05.2006 um 19:49 Uhr
Richtig erkannt!
16.05.2006 um 19:51 Uhr
Mensch, was Du alles weisst...
16.05.2006 um 20:00 Uhr
Der Kollege bekam auf Wunsch eine schriftliche Freistellung per Fax. In dieser ist keine Rede von widerruflich oder unwiderruflich.....und jetzt?
Lou236
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
In unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
Bei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Trotz Eigenkündigung noch BR Mitglied?
Hallo alle zusammen, benötige mal eure Hilfe!! Also, bei uns im Betriebsratsgremium hat ein Ersatzmitglied eine Eigenkündigung beim Arbeitgeber zum 31.3.2012 eingereicht. Diese wurde dann von der
Freistellung unter 200 Mitarbeitern - Gibt es eine Möglichkeit für eine Freistellung, das heißt Stunden die nicht in der Pflege angerechnet werden zu bekommen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen ich habe heute eine Frage an euch, was meint ihr dazu. Wir sind ein Betriebsrat mit sieben Mitgliedern wir arbeiten in der Altenpflege. Ich bin Vorsitzende und habe
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
Guten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein