Liebe Kollegen,
nach BetrVG §87 (1) Satz 10, haben BR Mitbestimmungsrechte bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen. Wenn viele AT-Mitarbeiter zum gleichen Zeitpunkt eine Prämie / Einmalzahlung erhalten, kann man dahinter doch einen kollektivrechtlichen Tatbestand sehen. Gehe ich Recht in der Annahme, dass der AG den BR in diesem Fall vorher einzubeziehen hat, damit dieser seine Mitbestimmung wahrnehmen kann? (Der AG wird möglicherweise davon ausgehen, dass der BR bei der Entlohnung von AT-Mitarbeitern generell keine Mitbestimmung geltend machen kann.)