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BV Weihnachtsferien

B
Bildung
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternhemne gibt es seit mehrerern Jahren eine BV zu den Ferien zwischen Weihnachten und Neujahr. In diesem Jahr verzichtet der Arbeitgeber auf die Anwesenheit der Mitarbeiter am Freitag, dem 30.12. Nun haben wir Kollegen, die nur 4 Tage (Mo. bis Do.) arbeiten. Müssen diese Kollegen als Ausgleich einen anderen Tag "frei" bekommen? Wären sie sonst benachteiligt?

1.60206

Community-Antworten (6)

K
Kölner

06.12.2011 um 12:35 Uhr

@Bildung Wieso sollen die Mo-Do-AN benachteiligt sein? Sie haben doch auch frei am Freitag und/oder sind Freitags nicht beschäftigt...

B
Bildung

06.12.2011 um 12:49 Uhr

Die Kollegen sind der Meinung, dass sie einen Tag weniger Urlaub bekommen als die Vollzeitkräfte. Für die Vollzeiotkräfte ist es ja ein geschenkter Tag. Dieses "Geschenk" bekommen die Teilzeitkräfte dann ja nicht.

K
kunzundhinz

06.12.2011 um 12:53 Uhr

Bildung

....mit Deiner/ Dieser Auslegung müsste ihr/sie ja die gleiche Forderungen stellen wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag wie hier z.B. Freitag fällt!!

Wenn diese Koll sich benachteiligt fühlen, so sollten sie auf ein Änderung der Arbeitszeit/Tage ffg. auch auf 5-Tage Woche versuchen hinzuwirken.

K
Kölner

06.12.2011 um 12:54 Uhr

@Bildung ...ein entgangener Vorteil ist eben kein Nachteil.

Vermutlich beschweren sie sich auch nicht, wenn sie am Ostermontag nicht zur Arbeit gehen müssen, oder?

R
rkoch

06.12.2011 um 12:58 Uhr

Das ist aber auch nichts anderes als Feiertage die auf einen ohnehin freien Tag der TZ-Kräfte fallen. Auch für den bekommen sie keinen Ausgleich obwohl die Vollzeit-Kräfte einen Tag mehr frei haben.

Aber zugegeben: Etwas anrüchig ist es schon, das der AG den anderen AN ohne konkreten Anlass bezahlt frei gibt. Typisch ist so etwas oft am 24. und 31. Dezember, da geben immer noch einige AG ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein den AN frei. Der 30. ist eher unüblich. Da der 31. dieses Jahr aber auf einen Samstag fällt könnte der AG dies zum Anlass genommen haben den üblicherweise freien 31. einen Tag vorzuziehen.

Am Ende glaube ich nicht das da ein Gericht eine systematische Benachteilung sehen würde, da TZ-Kräfte die an diesem Tag arbeiten würden auch frei hätten. Insofern werden die TZ-Kräfte nicht absichtlich systematisch benachteiligt. Würdest Du Dir diese Frage auch stellen wenn es der 31. Dezember wäre?

K
Kölner

06.12.2011 um 13:01 Uhr

@rkoch Du musst eine Zeit haben...

OT: FDK 3 - hatte falsche Zahl verwendet.

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