Erstellt am 08.07.2005 um 23:44 Uhr von Kardia
Gegenfrage: Ist diese Urlaubsgestaltung arbeitsvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt worden?
Erstellt am 09.07.2005 um 14:42 Uhr von ERzieherin
In meinem Arbeitsvertrag ist der Urlaub nicht gesondert geregelt. Ich werde nach BAT bezahlt und auch mein Urlaubsanspruch richtet sich danach.
Von einer Betriebsvereinbarung weiß ich nichts. Wenn es denn so eine gäbe - wo steht so etwas?
Vielen Dank!
Erstellt am 09.07.2005 um 19:06 Uhr von Kardia
Wegen der Betriebsvereinbarung kann man sich an den Peronal-bzw- Betriebsrat wenden, gibt es ein solches Gremium nicht, so ist es auch unwahrscheinlich, dass es eine BV gibt. Falls ihr jedoch einen BR oder PR habt, wende dich doch vertrauensvoll an diesen und schildere ihm das Problem, ansonsten kann die Gewerkschaft ganz behilflich sein.
Erstellt am 10.07.2005 um 11:57 Uhr von Rollie
Wenn man sich für einen Arbeitsplatz entscheidet, bei dem die Schließung wegen Ferien geregelt ist, wie will man da erwarten, das da viel eigener Spielraum besteht. Wie soll einen der AG denn in den Ferienzeiten sinnvoll beschäftigen bzw. außerhalb der Ferienzeiten Urlaub personell kompensieren.