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BV Weihnachten

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage: Wir wollen eine BV über Weihnachtsferien 2015 abschließen. Ich habe irgend wann mal irgend wo gelesen, dass diese BV bis spätestens Februar abgeschlossen sein muss. Nun finde ich diese Bestimmung aber nicht mehr. Könnt Ihr mir helfen? Das wäre gut. Danke im Voraus.

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

29.01.2015 um 14:38 Uhr

Hallo Hetti, ich kenne da auch keine bestimmung, aber eigentlich ergibt sich das aus der Sache: Jeder MA hat doch das Recht, seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu planen. Wenn dann durch eine BV die zahl der planbaren Urlaubstage verringert wird, ist das für die MA z.T. sicher mindestens ärgerlich.

W
Widder

29.01.2015 um 17:52 Uhr

Da wir auch Betriebsurlaub im Sommer haben, regeln wir das immer im Dezember des Vorjahres für das gesamte kommende Jahr, mit einer maximalen Anzahl von Urlaubstagen (19 von mind. 30 ) Dadurch besteht für beide Seiten, AG und AN Planungssicherheit, und Urlaubsreisen können frühzeitig gebucht werden.

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