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Urlaubssperre - JA oder NEIN ?

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Ankündigung, das in den Weihnachtsferien kein Urlaub genehmigt wird, ist doch eine klassische Urlaubssperre und somit Mitbestimmungspflichtig oder irre ich mich da ? Nur weil man dies 11 Monate vorher ankündigt, läuft es doch nicht als normale Information an einer U-Sperre vorbei, richtig?

Wäre für jede Antwort (optimalerweise mit entsprechenden §§) von euch dankbar........

LG Spikelee

4.85002

Community-Antworten (2)

P
pirat

16.02.2009 um 18:33 Uhr

@Spikelee, § 87 Abs1. Nr. 5 BetrVG hat der BR bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze mitzubestimmen. Dies bezieht sich auch auf die Tatsache, ob Betriebsurlaub durchgeführt werden soll, zu welcher Zeit, bzw. für wie lange....

D
DonJohnson

16.02.2009 um 19:21 Uhr

@Spikelee ...soll heißen, da seid ihr in der Mitbestimmung! ABER: Was passiert bei ncihteinigung? Wenn du im Einzelhandel tätig bist, wird eine Einigungsstelle dem AG Recht geben - wetten? Ob das dann so gut ist für ein Gremium wage ich zu bezweifeln... Nunja, die Frage ist warum und was wollt ihr? Bei jeder Station der Entscheidungspfindung solltet ihr das bedenken! Und vor allem: Ist es durchsetzbar....

Viel Erfolg DJ

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