Hallo zusammen,

eine Ankündigung, das in den Weihnachtsferien kein Urlaub genehmigt wird, ist doch eine klassische Urlaubssperre und somit Mitbestimmungspflichtig oder irre ich mich da ?
Nur weil man dies 11 Monate vorher ankündigt, läuft es doch nicht als normale Information an einer U-Sperre vorbei, richtig?

Wäre für jede Antwort (optimalerweise mit entsprechenden §§) von euch dankbar........

LG Spikelee