eine Ankündigung, das in den Weihnachtsferien kein Urlaub genehmigt wird, ist doch eine klassische Urlaubssperre und somit Mitbestimmungspflichtig oder irre ich mich da ?
Nur weil man dies 11 Monate vorher ankündigt, läuft es doch nicht als normale Information an einer U-Sperre vorbei, richtig?
Wäre für jede Antwort (optimalerweise mit entsprechenden §§) von euch dankbar........
LG Spikelee
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten