Frage zum Antrag auf Überstunden
Können wir als Betriebsrat Überstunden vorab ablehnen bevor ein Antrag der Personalabteilung kommt, oder muss ich den Antrag abwarten und kann dann sagen, ne so nicht?
Noch ne Frage Gibt es irgend ein Urteil, wie lange der Antrag vorher beim Betriebsrat sein muss? Unser Ag hat jetzt mal Freitag Mittag was geschickt für Samstag mit der Bemerkung habe ich vergessen...
Community-Antworten (8)
05.12.2011 um 11:01 Uhr
@Franklin
In der MB nach §87 ist alles erlaubt.. Der BR hat auch ein Initiativrecht, kann also z.B. auch Mehrarbeit fordern oder von vorneherein ablehnen.
Insofern könnt ihr auch Eurem AG mitteilen das ihr Mehrarbeit (überhaupt oder Abteilungsbezogen oder was auch immer) von vorneherein ablehnt. Wenn ihr das ohnehin tun werdet wäre es auch sinnlos den AG auflaufen zu lassen.
Auf der anderen Seite habt ihr die Verpflichtung "mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln". Insofern ist das auch keine korrekte vorgehensweise. Setzt Euch mit Eurem AG zusammen und diskutiert Euer Problem.
Gibt es irgend ein Urteil, wie lange der Antrag vorher beim Betriebsrat sein muss?
Nein, da es keine Fristen gibt und der AG erst handeln darf nachdem ihr zugestimmt habt sind alle Varianten denkbar. Es liegt an Euch. Ihr könnt mit Eurem AG ebenso gut vereinbaren das ihr eine Woche bearbeitungsfrist haben wollt wie umgekehrt ihr unmittelbar nach Eingang eine außerordentliche Sitzung macht um sofort darüber zu entscheiden.
Es gibt allerdings üblicherweise für die AN das Recht derartiges rechtzeitig, d.h. i.d.R. mindestens 3 Tage vorher zu erfahren. Ob ihr als BR und Eure AN auch kurzfristiger bereit seid zu akzeptieren liegt an Euch.
05.12.2011 um 11:05 Uhr
@rkoch wo find ich denn was zu den drei Tagen?
05.12.2011 um 12:10 Uhr
Das wurde hier so mehrmals diskutiert Stichwort "Ankündigungsfrist" suchen.
z.B. von Kurzarbeiter zitiert: Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2006, Az. 3 Sa 2222/04, allerdings ohne Angabe einer Frist nur "Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im vorliegenden Fall sei eine Ankündigungsfrist von einigen Tagen erforderlich gewesen."
05.12.2011 um 12:14 Uhr
05.12.2011 um 12:42 Uhr
qrkoch @petrus
Danke, allerdings komm ich bei der Adresse von Petrus nicht zu einem Urteil sondern nur zur Seite let me google for you
05.12.2011 um 12:47 Uhr
Tja - dann solltest Du vielleicht mal für Dich googeln lassen - und auf den gefundenen Seiten die Aktenzeichen selber abschreiben.
P.S.: Es sind sogar "Arbeitgeberratgeber" dabei
05.12.2011 um 12:50 Uhr
"Gibt es irgend ein Urteil, wie lange der Antrag vorher beim Betriebsrat sein muss?"
Orientierung bietet der § 12 Abs.2 TzBfG
Vorankündigung AN = mind. 4 Tage plus Anhörung BR = 2-3 Tage = ca. 1 Woche Vorlauf
05.12.2011 um 13:17 Uhr
Macht dem AG einfach KLAR, dass er Mehrarbeit nur i.d.R. anordnen darf wenn der BR im Rahmen der MB dieser zugestimmt hat.
Da ihr hier i.d.R. so kurzfristig keine Sondersitzung des BR anhalten könnt, muss er mit einer Anordnung warten bus der BR ggf. ihr zugestimmt hat. Wenn der Samstag kein Regelarbeitstag ist, also frühestens Montag eine Sondersitzung mit offenem Ausgang der MB
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