Erstellt am 05.12.2011 um 10:01 Uhr von rkoch
@Franklin
In der MB nach §87 ist alles erlaubt.. Der BR hat auch ein Initiativrecht, kann also z.B. auch Mehrarbeit fordern oder von vorneherein ablehnen.
Insofern könnt ihr auch Eurem AG mitteilen das ihr Mehrarbeit (überhaupt oder Abteilungsbezogen oder was auch immer) von vorneherein ablehnt. Wenn ihr das ohnehin tun werdet wäre es auch sinnlos den AG auflaufen zu lassen.
Auf der anderen Seite habt ihr die Verpflichtung "mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln". Insofern ist das auch keine korrekte vorgehensweise. Setzt Euch mit Eurem AG zusammen und diskutiert Euer Problem.
> Gibt es irgend ein Urteil, wie lange der Antrag vorher beim Betriebsrat sein muss?
Nein, da es keine Fristen gibt und der AG erst handeln darf nachdem ihr zugestimmt habt sind alle Varianten denkbar. Es liegt an Euch. Ihr könnt mit Eurem AG ebenso gut vereinbaren das ihr eine Woche bearbeitungsfrist haben wollt wie umgekehrt ihr unmittelbar nach Eingang eine außerordentliche Sitzung macht um sofort darüber zu entscheiden.
Es gibt allerdings üblicherweise für die AN das Recht derartiges rechtzeitig, d.h. i.d.R. mindestens 3 Tage vorher zu erfahren. Ob ihr als BR und Eure AN auch kurzfristiger bereit seid zu akzeptieren liegt an Euch.
Erstellt am 05.12.2011 um 10:05 Uhr von Lernender
@rkoch
wo find ich denn was zu den drei Tagen?
Erstellt am 05.12.2011 um 11:10 Uhr von rkoch
Das wurde hier so mehrmals diskutiert Stichwort "Ankündigungsfrist" suchen.
z.B. von Kurzarbeiter zitiert: Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2006, Az. 3 Sa 2222/04, allerdings ohne Angabe einer Frist nur "Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im vorliegenden Fall sei eine Ankündigungsfrist von einigen Tagen erforderlich gewesen."
Erstellt am 05.12.2011 um 11:14 Uhr von petrus
http://lmgtfy.com/?q=ank%C3%BCndigungsfrist+%C3%BCberstunden+bag
Erstellt am 05.12.2011 um 11:42 Uhr von Lernender
qrkoch
@petrus
Danke, allerdings komm ich bei der Adresse von Petrus nicht zu einem Urteil sondern nur zur Seite let me google for you
Erstellt am 05.12.2011 um 11:47 Uhr von petrus
Tja - dann solltest Du vielleicht mal für Dich googeln lassen - und auf den gefundenen Seiten die Aktenzeichen selber abschreiben.
P.S.: Es sind sogar "Arbeitgeberratgeber" dabei
Erstellt am 05.12.2011 um 11:50 Uhr von peanuts
"Gibt es irgend ein Urteil, wie lange der Antrag vorher beim Betriebsrat sein muss?"
Orientierung bietet der § 12 Abs.2 TzBfG
> Vorankündigung AN = mind. 4 Tage plus Anhörung BR = 2-3 Tage = ca. 1 Woche Vorlauf
Erstellt am 05.12.2011 um 12:17 Uhr von kunzundhinz
Macht dem AG einfach KLAR, dass er Mehrarbeit nur i.d.R. anordnen darf wenn der BR im Rahmen der MB dieser zugestimmt hat.
Da ihr hier i.d.R. so kurzfristig keine Sondersitzung des BR anhalten könnt, muss er mit einer Anordnung warten bus der BR ggf. ihr zugestimmt hat. Wenn der Samstag kein Regelarbeitstag ist, also frühestens Montag eine Sondersitzung mit offenem Ausgang der MB