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Definition = Widerspricht vs Stimmt nicht zu

K
kanufahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallölle

es geht um das BetrVG §99

Bedeuten folgende Formulierungen das gleiche ?

  1. Der BR widerspricht der Höhergruppierung

  2. Der BR stimmt der Höhergruppierung nicht zu

  3. Der BR verweigert die Höhergruppierung

.... oder muss dringend auf die korrekte Formulierung gegenüber dem Arbeitgeber beachtet werden ?

2.32807

Community-Antworten (7)

G
gironimo

03.12.2011 um 10:30 Uhr

Also korrekt wäre "der BR verweigert die Zustimmung zur ...."- letztendlich kommt es aber nur darauf an, dass dem AG die Haltung des BR klar wird. Wortklauberei braucht man da nicht betreiben.

Allerdings sollte der BR doch noch einmal stark darüber nachdenken, ob er tatsächlich der Höhergruppierung nicht zustimmen will. Aus meiner Sicht betätigt sich der BR als Bremser für mögliche Weiterenwicklungen auch anderer Kollegen.

P
Peanuts

03.12.2011 um 11:22 Uhr

".... oder muss dringend auf die korrekte Formulierung gegenüber dem Arbeitgeber beachtet werden ? "

Ja, wobei 1.-3. im Rahmen des § 99 BetrVG als inhaltlich gleich zu werten sind. Eine expliziter Widerspruch analog § 102 BetrVG ist nämlich nicht vorgesehen.

Falls der BR vorhaben sollte, nur mit einem der o.g. Texte auf eine Anhörung zwecks Umgruppierung zu reagieren, darf sich der AG ganz gelassen zurück lehnen...

L
Laffo

03.12.2011 um 13:10 Uhr

@Kanufahrer

ihr müßt schon dem AG darlegen, welche Gründe gegen eine Höhergruppierung sprechen!! Eine Verweigerung nur aus "Neid" wird ganz leicht beiseite gewischt & ist dem BR auch nicht zuträglich!! Sollten sich Kollegen benachteiligt fühlen, die genau die selbe Tätigkeit wie der beabsichtigte AN sie verrichtet, könntet ihr der Höhergruppierung zustimmen & anhänglich derer eine Höhergruppierung für die "Benachteiligten" einfordern..

K
kanufahrer

03.12.2011 um 15:39 Uhr

Hi

ich glaube ich habe etwas unglücklich formuliert.

Lasst mal alles andere rund um eine Beschlussfassung weg, wie z.B. muss auch begründet werden sonst ist es nicht gültig usw./auch egal ob Höhergruppierung, Versetzung, Einstellung usw...

Es geht mir "nur" um die Art der Formulierung bei Ablehung.

Sind alle 3 Formulierungen anwendbar ? Entweder:

  1. Der BR widerspricht der Höhergruppierung oder
  2. Der BR stimmt der Höhergruppierung nicht zu oder
  3. Der BR verweigert die Höhergruppierung

Bedeuten alle 3 Formulierungen das gleiche ?

Haben einen BR.Kollegen der behauptet, dass wir in der Sitzung mündlich abgestimmt haben das wir "nicht zustimmen" aber nicht das wir widersprechen (ja, wir haben es natürlich begründet). In unserer mail an den Arbeitgeber haben wir halt geschrieben: Wir widersprechen der xxxxx

Ich sage: das es doch Jacke wie Hose ist

Oder ?

K
kanufahrer

03.12.2011 um 15:52 Uhr

Noch eine weitere Info zu dem Fall:

Hintergrund: Las mich es mal interessanter machen:

Ein BR-Kollege behauptet, dass wir in der Personalausschuss Sitzung doch abgestimmt haben, das wir der "VersetzungHöhergruppierung..wie auch immer" nicht zustimmen. In der mail vom Vorsitzenden des Personalausschuss an den Arbeitgeber wurde aber formuliert, dass wir widersprechen. Er ist eindeutig der Meinung, dass da ein Unterschied ist und nicht dem mündlichen Beschluss entspricht und wir anscheinend den Arbeitgeber in die Irre geführt haben oder ähnliches .....

P
Peanuts

03.12.2011 um 16:10 Uhr

Nimmt man es ganz genau, kann nur der AG, aber nicht ein BR eine Höhergruppierung verweigern.

Aber "wie auch immer" kommen alle Formulierungen 1-3 in diesem Fall zum selben Ergebnis = der BR lehnt den Antrag des AG´s ab.

Der Kollege hat mit Sicherheit im Hinterkopf, dass sich aus einem Widerspruch gem. §102 BetrVG andere rechtliche Folgen ergeben und überträgt das auch auf den 99er.

Aber ein Widerspruch ist im § 99 BetrVG noch immer nicht vorgesehen, also Wortklauberei.

F
Fliegenlarve

03.12.2011 um 16:28 Uhr

Hallo Kanufahrer, geht man genau nach den Buchstaben des Gesetzes, so wird dem BR ein Antrag "zur Zustimmung" vorgelegt und das Gesetz formuliert,: "Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern" "Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung" Dann kann man den Antrag ablehnen (Verweigerung der Zustimmung) dem Antrag nicht zustimmen die Höhergruppierung ablehnen oder der Höhergruppierung zustimmen. Alles, was Du geschrieben hast bewirkt aber das gleiche. Selbst wenn ihr (mit Begründung) schreiben würdet, wir möchten nicht, dass........ wäre es eine Ablehnung. Bei den Formulierungen muss man darauf achten, dass das Gegenüber verstehen kann, was man meint und das gilt auch, wenn man sagt, "wir möchten nicht"!

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