Probezeit, Kündigung, Schwangerschaft - Kann der BR andere Maßnahmen treffen, außer dass er der Kündigung widerspricht?
Hallo Betriebsräte,
wir haben eine Kollegin, die in der Probezeit ist. Sie hat dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Zwei Wochen danach wurde sie ohne Begründung gekündigt.
Kann der BR andere Maßnahmen treffen, außer dass er der Kündigung widerspricht? Wie können wir unserer Kollegin weiterhelfen bzw. sie beraten?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Christian
Community-Antworten (4)
14.04.2008 um 13:53 Uhr
@christianBR Geht nicht. Der AG kann ihr nicht kündigen! § 9 MuSchG
14.04.2008 um 14:07 Uhr
Ein kleiner Nachtrag:
Ihr Entbindungstermin findet voraussichtlich im letzten Monat ihrer Probezeit statt.
Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, d.h. nach der Probezeit befindet sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
Danke für Eure Hilfe Christian
14.04.2008 um 14:20 Uhr
@christianBR Sie hat mit dem Tag der Bekanntgabe/Nachweis der Schwangerschaft quasi keine Probezeit mehr! Vergiss die Probezeit und teilt dem AG mit, dass der Kollegin nicht gekündigt werden kann. Fertig.
14.04.2008 um 15:20 Uhr
Vielen Dank!
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