Erstellt am 02.12.2011 um 14:37 Uhr von Lernender
unterschiedliche Bemessungsgrundlagen müssen nicht unbedingt weniger Urlaub bedeuten.
Schau dir das mal an:
Arbeitsrecht bei 400-Euro und Teilzeitwww.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
Erstellt am 02.12.2011 um 15:16 Uhr von kunzundhinz
Beispeil: Jeder AN hat zu mindest Anspruch auf 4 Wochen gesetzl. Urlaub.
Arbeitet jetzt ein AN nur 1 Tag in der Woche, bedeutet dieses 4 Tage Urlaub!! Denn dann hat er ja 4 Wochen Urlaub!!
Erstellt am 02.12.2011 um 15:38 Uhr von gironimo
Lies doch mal hier:http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1297416239.58 AGG-Verstoß: Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt ist unzulässig
(und diverse andere Quellen)
Erstellt am 03.12.2011 um 10:26 Uhr von Kurzarbeiter
...Teilzeitkräften (bis 30 Tage je nach Alter) und beringfügig Beschäftigten (20 Tage nach BUrlG) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
Muss ja nicht bedeuten, dass es in der "Menge" (also Wochen usw.) Unterschiede gibt. Er/Sie hätte die Frage aber geschickter stellen können.
Auch haben Teilzeit und Gerinfügige den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeiter.
Beim Thema "Alter" kann man durchaus AGG konform hier Unterschiede machen, doch es muss dann AGG konform begründet werden. Denn das AGG lässt ja durchaus unterschiedliche Behandlungen begründet zu.