Gleichbehandlung von Urlaubsansprüchen
In unserem Betrieb gibt es zwischen Vollzeit bzw. Teilzeitkräften (bis 30 Tage je nach Alter) und beringfügig Beschäftigten (20 Tage nach BUrlG) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung?
Community-Antworten (4)
02.12.2011 um 15:37 Uhr
unterschiedliche Bemessungsgrundlagen müssen nicht unbedingt weniger Urlaub bedeuten.
Schau dir das mal an: Arbeitsrecht bei 400-Euro und Teilzeitwww.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
02.12.2011 um 16:16 Uhr
Beispeil: Jeder AN hat zu mindest Anspruch auf 4 Wochen gesetzl. Urlaub.
Arbeitet jetzt ein AN nur 1 Tag in der Woche, bedeutet dieses 4 Tage Urlaub!! Denn dann hat er ja 4 Wochen Urlaub!!
02.12.2011 um 16:38 Uhr
Lies doch mal hier:http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1297416239.58 AGG-Verstoß: Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt ist unzulässig (und diverse andere Quellen)
03.12.2011 um 11:26 Uhr
...Teilzeitkräften (bis 30 Tage je nach Alter) und beringfügig Beschäftigten (20 Tage nach BUrlG) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
Muss ja nicht bedeuten, dass es in der "Menge" (also Wochen usw.) Unterschiede gibt. Er/Sie hätte die Frage aber geschickter stellen können.
Auch haben Teilzeit und Gerinfügige den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeiter.
Beim Thema "Alter" kann man durchaus AGG konform hier Unterschiede machen, doch es muss dann AGG konform begründet werden. Denn das AGG lässt ja durchaus unterschiedliche Behandlungen begründet zu.
Verwandte Themen
Verrechnung von Urlaubsansprüchen bei Kündigung
Hallo Kollegen, wir sind gerade dabei, eine Betriebsvereinbarung über Urlaub mit dem AG zu verhandeln. Wir sind nicht tarifgebunden. Bei folgender Sichtweise des AG kommen wir nicht zusammen.
Fortbildungen / Gleichbehandlung
Hallo alle zusammen, Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung: in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden. Wie sieht das bei Teilzei
Gleichbehandlung der MA in der Zeiterfassung
Bei uns im Betrieb gibt es diverse Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Servicezeit und Schichtarbeit. Alles schön und gut, da jeder Mitarbeiter gleichbehandelt wurde in der Zeiterfassung war auch alles
Gehaltserhöhung/Gleichbehandlung
Liebe Mitstreiter, wir benötigen Eure Hilfe zur Frage der "Pflicht zur Gleichbehandlung" bei Gehaltserhöhungen. Fakten: Unsere gesamte Produktion wird zum 31.10.2016 geschlossen. Interessenausgl
Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte?
Hallo Zusammen! Kann mir jemand sagen, wie man es mit dem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, hält? Wir wissen, dass man den Anspruch darauf hat. Es