Erstellt am 30.11.2011 um 22:07 Uhr von kunzundhinz
Wo ist ds Lexikon um dieses zu verstehen???
Doch soweit: Bei Krankheit erfolgt erst einmal Lohnfortzahlung, also wie gewertet gearbeitet.
Erstellt am 30.11.2011 um 22:16 Uhr von Kurzarbeiter
????? am Ende der Woche stehen + 7,75 Stunden. ????
So man dieses verstehen können??
Wer krank ist macht weder + noch -
Erstellt am 30.11.2011 um 22:21 Uhr von Kölner
@kurzarbeiter
Wenn der DP Minusstunden vorsieht, dann wird eine Krankheit nichts daran ändern.
Erstellt am 01.12.2011 um 09:39 Uhr von gironimo
Arbeitet Ihr normaler Weise auch am Feiertag??
Also meinst Du keinen Ersatztag für einen (nicht) gearbeiteten Feiertag - weil krank??
Wenn ich das so verstehe, denke ich - es ist richtig. Allerdings sollte der "Kranktag" überhaupt nicht in der Zeitrechnung erscheinen. Ihr solltet vielleicht die Zeiterfassung modernisieren.
Erstellt am 01.12.2011 um 11:18 Uhr von Kurzarbeiter
Kölner
....Wenn der DP Minusstunden vorsieht, dann wird eine Krankheit nichts daran ändern.
Kannst Du dass bitte einem Unwissenden erklären??
Ich kenne nur das Entgeltvortzahlungsgesetz! Weiter die Annahmepflicht des AG für die Arbeitleistung lt. ArbV. Ich kenne keine ArbV die "Zangsminus" vorsehen.
Es kann auch KEIN BR Zangsminus vereinbaren, also den Annahmeverzug des AG rechtfertigen; Ausnahme "wenn man KUG" als solche bewertet.
Erstellt am 01.12.2011 um 11:25 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Ich habe mich sehr verkürzt geäußert. Entschuldige.
Mein Einwand bezog sich nur darauf, dass ein DP, er z.B. Minustage für einzelne AN vorsieht zu einem negativen Stundensaldo führen kann.
Zudem ist es natürlich auch möglich, dass krank am Frei wegen Stundenausgleich auch zu einem Verlust dieser Stunden führt.
Erstellt am 01.12.2011 um 11:32 Uhr von Kurzarbeiter
Mira steht mit drei Nachtschichten á 9 Stunden im Plan.
Doch sie bekommt Schüttelfrost. Als sie halbwegs gesund wieder erscheint, sind im Plan 3,9 Minusstunden ergänzt. Denn jede Schicht ist um 1,3 Stunden gekürzt. Mira bekommt
die Erklärung: »Wer krank ist, kann keine Plusstunden machen, sondern nur die Normalschicht in der Fünf-Tage-Woche. Sie können das gelegentlich nacharbeiten. Der Betriebsrat ist auch einverstanden.«
Mira braucht keine Gänsehaut, sondern ein dickes Fell.
Das Bundesarbeitsgericht hat für Recht erkannt: »Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder
längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.« (BAG, 13.2.2002 - 5 AZR 470/00).
Quel: drei_24-Minusstunden-Geisterstunden
http://drei.verdi.de/schwarze-bretter/data/drei_24-Minusstunden-Geisterstunden.pdf
Erstellt am 01.12.2011 um 13:29 Uhr von Fliegenlarve
Hallo Kurzarbeiter,
Es gilt:
Sieht der Dienstplan für die 3 Nachtschichten (Über)Stunden vor, sind sind diese im Krankheitsfalle gutzuschreiben, weil => krank ist wie wenn man gearbeitet hätte
Sieht der Dienstplan an drei Tagen Freizeitausgleich vor, die am Ende der Woche ja zu einem Abzug vom Stundensoll führen würden, allgemein Minusstunden genannt, gilt auch hier im Krankheitsfalle: es kommt am Ende der Woche zu Minusstunden, weil => krank ist wie wenn man gearbeitet hätte.
Erstellt am 01.12.2011 um 17:17 Uhr von Kurzarbeiter
Fliegenlarve
....Sieht der Dienstplan an drei Tagen Freizeitausgleich vor, die am Ende der Woche ja zu einem Abzug vom Stundensoll führen würden, allgemein Minusstunden genannt, gilt auch hier im Krankheitsfalle: es kommt am Ende der Woche zu Minusstunden, weil => krank ist wie wenn man gearbeitet hätte.
Nein, es sind KEINE Minusstunden!! Es ist halt nur ein Freizeitausgleich erfolgt! Ist der AN aber schon bei Dp-Erstellung krank, darf er nicht als Freizeitausgleich eingeplant werden.
Das andere ist ganz einfach eine klare und bekannte BAG Rechtsprechung, diese besagt ist Freizeitaucgeich/Überstundenabbau geplant und genehmigt und man wird in dieser Zeit krank, unterbricht die AU eben nicht wie bei Urlaub dieses.
Fazit: Es kann durch Krankheit kein MINUS auf dem ArbZeitkonto entstehen. Denn es düfte ja kein BR wohl eine BV abschließen welche ein Minus auf Veranlassung des AG enstehen lassen kann. Also nicht hier die PLICHT des AG zur Annahme der angebotenen Arbeitsleistung lt. ArbV auf den AN übertragen.
Erstellt am 01.12.2011 um 21:35 Uhr von Fliegenlarve
Hallo Kurzarbeiter,
ich habe das Gefühl, dass wir beide dasselbe meinen, es aber unterschiedlich ausdrücken.
Ich schrieb:
>> +++allgemein+++ Minusstunden genannt
und Du
>>Nein, es sind KEINE Minusstunden!! Es ist halt nur ein Freizeitausgleich erfolgt
richtig, aber, dieser FZA führt im Endergebnis trotzdem dazu , dass vom Stundensaldo ein Abzug erfolgt, egal ob gesund oder krank, egal ob man es Minusstunden oder FZA nennt
>> Es kann durch Krankheit kein MINUS auf dem ArbZeitkonto entstehen.
Es kann durch Krankheit kein Minus im Verhältnis zur Vorplanung im laufenden Dienstplan entstehen, sehr wohl aber dann, wenn ein minus vorgeplant ist