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Feiertag /Krank

G
gastro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

unser Direk möchte eine neue DP-Legende. Folgendes soll geklärt werden: Es ist von einer 5 Tagewoche auszugehen und der MO ist ein Feiertag. Der Dienst ist wie Folgt geplant: MO bis FR Dienst, SA + So frei. Nun wird der MA ab MO Krank. Wir haben eine 38,75 Stundenwoche, heißt, am Ende der Woche stehen + 7,75 Stunden. So weit ist auch alles klar. Allerdings soll der MA keinen weiteren Anspruch auf den Feiertag, als 24 Stunden, haben. Die +7,75 Stunden können also mit Minusstunden verrechnet werden. Richtig oder Falsch

Danke für Eure Angaben

g8stro

2.708010

Community-Antworten (10)

K
kunzundhinz

30.11.2011 um 23:07 Uhr

Wo ist ds Lexikon um dieses zu verstehen???

Doch soweit: Bei Krankheit erfolgt erst einmal Lohnfortzahlung, also wie gewertet gearbeitet.

K
Kurzarbeiter

30.11.2011 um 23:16 Uhr

????? am Ende der Woche stehen + 7,75 Stunden. ????

So man dieses verstehen können??

Wer krank ist macht weder + noch -

K
Kölner

30.11.2011 um 23:21 Uhr

@kurzarbeiter Wenn der DP Minusstunden vorsieht, dann wird eine Krankheit nichts daran ändern.

G
gironimo

01.12.2011 um 10:39 Uhr

Arbeitet Ihr normaler Weise auch am Feiertag??

Also meinst Du keinen Ersatztag für einen (nicht) gearbeiteten Feiertag - weil krank??

Wenn ich das so verstehe, denke ich - es ist richtig. Allerdings sollte der "Kranktag" überhaupt nicht in der Zeitrechnung erscheinen. Ihr solltet vielleicht die Zeiterfassung modernisieren.

K
Kurzarbeiter

01.12.2011 um 12:18 Uhr

Kölner

....Wenn der DP Minusstunden vorsieht, dann wird eine Krankheit nichts daran ändern.

Kannst Du dass bitte einem Unwissenden erklären?? Ich kenne nur das Entgeltvortzahlungsgesetz! Weiter die Annahmepflicht des AG für die Arbeitleistung lt. ArbV. Ich kenne keine ArbV die "Zangsminus" vorsehen.

Es kann auch KEIN BR Zangsminus vereinbaren, also den Annahmeverzug des AG rechtfertigen; Ausnahme "wenn man KUG" als solche bewertet.

K
Kölner

01.12.2011 um 12:25 Uhr

@Kurzarbeiter Ich habe mich sehr verkürzt geäußert. Entschuldige.

Mein Einwand bezog sich nur darauf, dass ein DP, er z.B. Minustage für einzelne AN vorsieht zu einem negativen Stundensaldo führen kann. Zudem ist es natürlich auch möglich, dass krank am Frei wegen Stundenausgleich auch zu einem Verlust dieser Stunden führt.

K
Kurzarbeiter

01.12.2011 um 12:32 Uhr

Mira steht mit drei Nachtschichten á 9 Stunden im Plan. Doch sie bekommt Schüttelfrost. Als sie halbwegs gesund wieder erscheint, sind im Plan 3,9 Minusstunden ergänzt. Denn jede Schicht ist um 1,3 Stunden gekürzt. Mira bekommt die Erklärung: »Wer krank ist, kann keine Plusstunden machen, sondern nur die Normalschicht in der Fünf-Tage-Woche. Sie können das gelegentlich nacharbeiten. Der Betriebsrat ist auch einverstanden.«

Mira braucht keine Gänsehaut, sondern ein dickes Fell. Das Bundesarbeitsgericht hat für Recht erkannt: »Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.« (BAG, 13.2.2002 - 5 AZR 470/00).

Quel: drei_24-Minusstunden-Geisterstunden http://drei.verdi.de/schwarze-bretter/data/drei_24-Minusstunden-Geisterstunden.pdf

F
Fliegenlarve

01.12.2011 um 14:29 Uhr

Hallo Kurzarbeiter, Es gilt: Sieht der Dienstplan für die 3 Nachtschichten (Über)Stunden vor, sind sind diese im Krankheitsfalle gutzuschreiben, weil => krank ist wie wenn man gearbeitet hätte

Sieht der Dienstplan an drei Tagen Freizeitausgleich vor, die am Ende der Woche ja zu einem Abzug vom Stundensoll führen würden, allgemein Minusstunden genannt, gilt auch hier im Krankheitsfalle: es kommt am Ende der Woche zu Minusstunden, weil => krank ist wie wenn man gearbeitet hätte.

K
Kurzarbeiter

01.12.2011 um 18:17 Uhr

Fliegenlarve

....Sieht der Dienstplan an drei Tagen Freizeitausgleich vor, die am Ende der Woche ja zu einem Abzug vom Stundensoll führen würden, allgemein Minusstunden genannt, gilt auch hier im Krankheitsfalle: es kommt am Ende der Woche zu Minusstunden, weil => krank ist wie wenn man gearbeitet hätte.

Nein, es sind KEINE Minusstunden!! Es ist halt nur ein Freizeitausgleich erfolgt! Ist der AN aber schon bei Dp-Erstellung krank, darf er nicht als Freizeitausgleich eingeplant werden.

Das andere ist ganz einfach eine klare und bekannte BAG Rechtsprechung, diese besagt ist Freizeitaucgeich/Überstundenabbau geplant und genehmigt und man wird in dieser Zeit krank, unterbricht die AU eben nicht wie bei Urlaub dieses.

Fazit: Es kann durch Krankheit kein MINUS auf dem ArbZeitkonto entstehen. Denn es düfte ja kein BR wohl eine BV abschließen welche ein Minus auf Veranlassung des AG enstehen lassen kann. Also nicht hier die PLICHT des AG zur Annahme der angebotenen Arbeitsleistung lt. ArbV auf den AN übertragen.

F
Fliegenlarve

01.12.2011 um 22:35 Uhr

Hallo Kurzarbeiter, ich habe das Gefühl, dass wir beide dasselbe meinen, es aber unterschiedlich ausdrücken. Ich schrieb:

+++allgemein+++ Minusstunden genannt

und Du

Nein, es sind KEINE Minusstunden!! Es ist halt nur ein Freizeitausgleich erfolgt

richtig, aber, dieser FZA führt im Endergebnis trotzdem dazu , dass vom Stundensaldo ein Abzug erfolgt, egal ob gesund oder krank, egal ob man es Minusstunden oder FZA nennt

Es kann durch Krankheit kein MINUS auf dem ArbZeitkonto entstehen. Es kann durch Krankheit kein Minus im Verhältnis zur Vorplanung im laufenden Dienstplan entstehen, sehr wohl aber dann, wenn ein minus vorgeplant ist

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