Erstellt am 30.11.2011 um 12:15 Uhr von Kurzarbeiter
Vorschläge kann JEDER auch AN und auch der Bäcker an der Ecke machen. Doch dass war es dann auch schon.
Denn hier etwas verändern können AUSCHLIESSLICH die Tarifpartner, also AG und Gewerkschaft.
Es besteht hier keine MB oder ähnliches.
Nennt sich Tarifvorbehalt und ist im BetrVG zu finden. Merke BetrVG aufmerksam lesen schafft Klarheit.
Erstellt am 30.11.2011 um 12:39 Uhr von Musterfrau
Hallo,
tja, das Probleme kenne ich zur Genüge und solange der AG nicht (mehr) im AG- Verband ist und so gut wie keine AN in der Gewerkschaft organisiert sind, sieht´s mau aus. Lösung: Einzelverhandlungen jedes einzelnen ANs um seinen individuellen Lohn!
Erstellt am 30.11.2011 um 12:51 Uhr von kunzundhinz
Musterfrau
es besteht ein TV (Haustarifvertrag) und damit Tarifbindung!
Erstellt am 30.11.2011 um 13:24 Uhr von rkoch
@kunzundhinz
Aber von der Fragestellung her würde ich das Wort "Haustarif" nicht für bare Münze nehmen.
Insofern: Rohrflunder: Meinst Du TATSÄCHLICH einen zwischen AG und Gewerkschaft ausgehandelten Haustarifvertrag, oder einfach nur eine "Vergütungsrichtlinie" die der AG so festgelegt hat, z.B. indem der sich an den 2002 geltenden TV angelehnt hat?
Falls Haustarifvertrag, dann helfen auch keine Vorschläge, denn der ist bindend. Da hilft nur die Gewerkschaft zu neuen Verhandlungen in die Spur zu bringen.
Erstellt am 30.11.2011 um 14:39 Uhr von peanuts
"Da unser seit 2002 bstehender Haustarief nicht verändert wurde..."
Liegt Euch der Haustarifvertrag in Wort und Schrift vor? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass keinerlei Klauseln bzgl. der Gültigkeitsdauer enthalten sind. Zumindest nicht, was den Entgeltteil betrifft.
Ich gehe davon aus, dass regelmäßige Betriebsversammlungen abgehalten werden. Dazu sollte ein Gewerkschaftsvertreter eingeladen werden, dem KollegInnen auch Fragen stellen dürfen ...
Erstellt am 30.11.2011 um 15:08 Uhr von rkoch
> dass keinerlei Klauseln bzgl. der Gültigkeitsdauer enthalten sind.
Am Ende ist das belanglos! Der TV geht nach §4 (5) TVG nach Ablauf in die Nachwirkung bis er durch einen neuen TV ersetzt wird. Das Auslaufen des TV hat nur die Wirkung das damit die Friedenspflicht endet. Sofern er also (überhaupt exisitiert und) abgelaufen ist, ist der Weg frei für einen Arbeitskampf.
> Dazu sollte ein Gewerkschaftsvertreter eingeladen werden, dem KollegInnen auch Fragen stellen dürfen ...
Wozu? Der Verhandlungswille im Haustarif geht von den Gewerkschaftsmitgliedern im Unternehmen aus. Was soll der Gewerkschaftsvertreter in der BetrVers sagen? Das diese aus dem Knick kommen und ihn mit Verhandlungen beauftragen sollen? Das wollen die Kollegen wohl kaum hören... und was anderes KANN er nicht sagen.
Erstellt am 30.11.2011 um 16:02 Uhr von Kurzarbeiter
Also, wenn ein BR Haustarif schreibt unterstelle ich, dass es sich um einen Haustarifvertrag handelt,
Denn ein BR sollte schon die Begriffe und Unterschiede kennen und auch wissen über was er redet. Doch vielleicht unterstelle ich ja BR auch bei Grundwissen und sehr wichtigen Fragen/Themen leider fälschlicher Weise zu viel Wissen.
DA bleibt dann nur die Frage, was machen solche dann mit dem Mandat und für die Koll. und warum überhaupt Mandat.
Erstellt am 30.11.2011 um 16:04 Uhr von Kurzarbeiter
Hallo @Musterfrau,
Du wirfst da einiges ganz arg durcheinander!! Auch bei Haus-TV besteht eine Tarifbindung.
Erstellt am 30.11.2011 um 17:17 Uhr von gironimo
Hallo Rohrflunder,
wie die Kollegen hier ja schon schreiben, gibt es den Tarirfvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG. Ich würde mich daher an die Gewerkschaft wenden, die damals am Tisch saß und fragen, warum sich nichts mehr tut.