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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub Pflegezeitgesetz

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

gibt es bezahlten Sonderurlaub nach §§ 2,3 Pflegezeitgesetz. Wer kennt sich da ein bißchen aus ???

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

28.11.2011 um 13:00 Uhr

es gibt Freistellungsansprüche aus den genannten Paragraphen, wenn man die Voraussetzungen, die dort genannt sind erfüllt. Du solltest Dich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die zu Deinem speziellen Fall wahrscheinlich nähere Auskünfte geben kann, da ja hier ein gewisses Zusammenspiel zwischen Arbeitsentgelt u. Krankengeldansprüche, Pflegeversicherung etc. besteht. Einige Kassen haben zu diesem Thema sogar Infoblätter.

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