Sonderurlaub Pflegezeitgesetz
gibt es bezahlten Sonderurlaub nach §§ 2,3 Pflegezeitgesetz. Wer kennt sich da ein bißchen aus ???
Community-Antworten (1)
28.11.2011 um 13:00 Uhr
es gibt Freistellungsansprüche aus den genannten Paragraphen, wenn man die Voraussetzungen, die dort genannt sind erfüllt. Du solltest Dich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die zu Deinem speziellen Fall wahrscheinlich nähere Auskünfte geben kann, da ja hier ein gewisses Zusammenspiel zwischen Arbeitsentgelt u. Krankengeldansprüche, Pflegeversicherung etc. besteht. Einige Kassen haben zu diesem Thema sogar Infoblätter.
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