Erstellt am 21.03.2022 um 14:22 Uhr von seehas
Auf die Wahlordnung verweisen. Jede Liste (oder bei Personenwahl jeder einzelne Kandidat) muss eine entsprechende Anzahl an Unterstützern nachweisen, die für ihn unterschrieben haben.
Erstellt am 21.03.2022 um 14:34 Uhr von Dummerhund
Ergänzend zu @seehas
https://www.polyas.de/blog/de/wahlmanagement/betriebsratswahlen-stuetzunterschriften
Der Wahlvorstand sollte sich eine solche Mail ausdrucken oder beschaffen und mit dieser noch mal eindringlich mit dem Verfasser reden. Ist er nicht einsichtig kann der Wahlvorstand mit Hilf des BR´s an den AG wenden. Macht den Verfasser ausdrücklich auf die §§ 119 und 104 BetrVG aufmerksam. Dies könnten nämlich die Konsequenz sein.
Erstellt am 21.03.2022 um 14:46 Uhr von ganther
ggf direkt Staatsanwalt einschalten
Erstellt am 21.03.2022 um 15:03 Uhr von §§reiter
Bei erhalt dieser Rundmail auf "allen Antworten" klicken und sachlich, mit Hinweis auf sie entsprechenden §§, erklären warum das schlicht und einfach falsch ist.
Dann bleibt in den Köpfen der Kollegen eher hängen, dass das einfach Bullshit war und Du trotzdem sachlich und kompetent darauf reagiert hast. ;)
Erstellt am 05.04.2022 um 12:17 Uhr von MCBetriebsrat
Hallo,
hier eine Rückmeldung, wie es bei uns weitergeht.
Nachdem der Kollege mehrmals auf Unterlassung solcher Aussagen aufgefordert wurde, zeigte er keine Einsicht, obwohl es Beweise für seine Tat gab, hat er zunächst alles abgestritten. Anschließend weiter damit gedroht, gegen den BR anzugehen, wenn ich mich nicht bei ihm entschuldige. Er fing an Unterschriften zu sammeln, um den Betriebsrat wegen grober Amtsverletzung aufzulösen, das 6 Wochen vor der Wahl.
Aus diesem Grund habe ich eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt.
Nun warte ich, was sich das ganze ergeben wird.
Hat jemand schon mal Erfahrung mit so etwas gemacht, was wird auf mich zukommen?
Erstellt am 05.04.2022 um 12:28 Uhr von Kjarrigan
"Aus diesem Grund habe ich eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt."
online? oder haben das "Beamte" tatsächlich" aufgenommen?
entweder bekommste Post zur weiteren Zeugenbennung und Befragung oder eine Nachricht der Staatsanwalt wegen Einstellung des Verfahrens.
Ich vermute eher lesteres.
Erstellt am 05.04.2022 um 12:46 Uhr von Dummerhund
Ich vermute auch das es bei einer Strafanzeige durch einer einzelnen Person im Sande verlaufen könnte. Hier hätte das Gremium als Ganzen wohl mehr Aussicht auf Erfolg; wenn es dagegen vor gehen würde.
Ich würde hier auch den AG in die Pflicht nehmen das vorgehen des MA zu unterbinden wenn dieser die von dem AG zur Verfügung gestellten Mittel nutzt.
Weiter würde ich als BR kurzfristig eine Betriebsversammlung einberufen. Hier, ohne wenn und aber den MA die Sache offen legen und mitteilen das auch schon eine Strafanzeige gestellt wurde. Aber dann bitte alles ohne Namen zu nennen, sondern immer von " einem MA reden.
Erstellt am 05.04.2022 um 15:37 Uhr von MCBetriebsrat
Die Anzeige wurde von einem Beamten aufgenommen,
der Kollege wurde auch schon zu Hause von der Kriminalpolizei aufgesucht.
Ich habe mich auch bei der Polizei erkundigt, die Ermittlungen würden weiterlaufen.
" Erstellt am 05.04.2022 um 12:46 Uhr von Dummerhund
Ich vermute auch das es bei einer Strafanzeige durch einer einzelnen Person im Sande verlaufen könnte. Hier hätte das Gremium als Ganzen wohl mehr Aussicht auf Erfolg; wenn es dagegen vor gehen würde."
Das Ganze war aber gegen meine Person, in der Rundmail hat er mich und einen weiteren Kollegen mit Namen benannt und nicht den Betriebsrat gesamt.
Es wäre schon sehr traurig, wenn das ganze, wie du sagst, im Sande verlaufen würde.