Nachbesserung Gesetzesentwurf AÜG und Werkverträge
Guten Morgen,
Welche Punkte im "Referentenentwurf AÜG / Werkverträge von Andrea Nahles" müssten aus eurer Sicht nachgebessert, ergänzt werden, um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern? Ich brauche das für eine Arbeitsgruppe.
Aus unserer / meiner Sicht sehe ich da 3 - 4 Ergänzungen Verbesserungsmöglichkeiten / Das es da weitaus mehr gibt ist mir bewusst, möchte mich aber auf 3-4 Punkte beschränken
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Werk,- / Dienstleistungsverträge / Arbeitnehmerüberlassungsverträge sollten sobald sie geschlossen werden, im Vertrag einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten um welche Vertragsform es sich nach BGB handelt. Als Beispiel AÜG: Ihr Vertrag wird geschlossen nach BGB ... und der Vertrag kann auf bis zu 36 Monate verlängert werden durch eine geschlossene Tarifvereinbarung (Tarifvereinbarung xy) mit der IG Metall Als Beispiel Werkverträgen: Ihr Vertrag wird geschlossen nach BGB ... Es wird der Erfolg geschuldet z.B. Fertigstellung von... Erstellung von....
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um den Missbrauch von Werkverträgen bei Großkonzernen einzudämmen die die Werkverträge vermehrt in dauerhaften Projekten einsetzen (Werkverträge werden gerne dazu eingesetzt um zum Beispiel Sparten wie Entwicklung oder ganze Logistik Bereiche auf dem Unternehmensgelände an neu gegründete Tochterunternehmen auszulagern und diese damit in prekäre Arbeitsverhältnisse/Werkverträge sogenannte Kontralogistik zu drücken, negative Beispiele: Meyer Werft, Daimler, BMW, VW und so weiter.....) Folgender Vorschlag: Im Arbeitsvertrag sollte drinne stehen welcher genaue Erfolg geschuldet wird z.B. Fertigstellung von.... Dazu die Eingrenzung der maximal Dauer des Projektes (z.B. 5 Jahre) Damit würde man die Scheinwerkverträge zwar nicht stoppen, aber die Dauer zumindest begrenzen
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der Verleih von Stammbelegschaft an neugegründete Tochterunternehmen (wieder negative Beispiele: Meyer Werft, Daimler, BMW, VW und etliche andere Großkonzerne) die dann die Führungsfunktion (als Konzernleihe) dort übernehmen und somit eine Schnittstelle bilden die die Grenzen zwischen Scheinwerkverträgen und echten Werkverträgen vertuscht auf eine Dauer von z.B. wieder 5 Jahre begrenzen Damit würde man die Scheinwerkverträge zwar nicht stoppen, aber die Dauer zumindest begrenzen
Ergänzungen? Verbesserungen? Weiter Punkte?
Community-Antworten (2)
11.02.2016 um 12:16 Uhr
Bekomme ich von der Note was ab wenn ich hier was schreibe? Mach deine Hausaufgaben doch besser selber...
11.02.2016 um 14:01 Uhr
Dazu kann ich die wärmsten die Veranstaltung am 24.02.16 im Reichstag in Berlin empfehlen. Wenn ich deine Mailadresse hätte könnte ich dir den Flyer(Einladung mit TOP)schicken. Frau Nahles ist auch als Rednerin dabei und es geht genau um dieses Thema(Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen beenden - Arbeit der Zukunft gestalten) Die Veranstaltung ist kostenlos und es werden sogar von der SPD Bundestagsfraktion bis zu 50 Euro Fahrtkostenzuschuss übernommen)
LG Guido
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