W.A.F. LogoSeminare

Negative Prognose Kündigung

H
Hallo2024
Aug 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe eine allgemeine Frage zum Thema Negative Prognose Berechnung:

Wenn ein Arbeitsverhältnis 4 Jahre bestanden hat und er

Im 1 Jahr 50 Tage Im 2 Jahr 35 TAGE Im 3 Jahr 18

und um 4 Jahr 35 Tage

wie will man hier eine negative Prognose eigentlich berechnet wenn im 3 Jahr weniger Tage Au sind?

zudem frage ich mich sowieso was passiert wenn im 3 Jahr weniger unter 30 Tage sind ob die 36 Monate von neu berechnet werden und das 2 Jahr gar nicht richtig mit zählt da die Tage unter 30 waren im 3 Jahr

448010

Community-Antworten (10)

S
seehas

07.08.2024 um 19:04 Uhr

Für die Berechnung der Krankheitstage ist nicht das Kalenderjahr maßgebend, sondern Zeiträume von jeweils 12 Monaten beginnend mit der ersten Erkrankung. Interessant wäre es noch zu wissen ob ein BEM durchgeführt wurde und mit welchem Erfolg? Wurde ein BEM durchgeführt und die Krankheitszeiten haben sich daraufhin nicht wesentlich verändert, dann ist die negative Prognose durchaus plausibel.

H
Hallo12345

07.08.2024 um 19:16 Uhr

Wie meinen Sie das mit 12 Monate?

In Gerichtsurteile sieht man oft nur die Jahre und dann wird berechnet

L
LK327

08.08.2024 um 08:38 Uhr

Ja. in dem Fall schauen Richter sich die letzten 3 Kalenderjahre an. Prüfen ob man im schnitt mehr als 30 Tage im Jahr fehlte und ob es voraussichtlich so weitergehen wird. Hatten das erst kürzlich bei einem Kollegen.

S
seehas

08.08.2024 um 09:34 Uhr

Die 12 Monate beziehen sich auf 12 aufeinander folgende Monate und müssen nicht einem Kalenderjahr entsprechen. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter war im Juni 3 Wochen erkrankt, dann im Oktober noch einmal 2 Wochen und schließlich im Mai des nächsten Jahres 5 Wochen. Dann hat er in jedem Kalenderjahr 5 Wochen wegen Krankheit gefehlt. Im Zeitraum zwischen Juni des einen Jahres und Mai des nächsten Jahres aber 10 Wochen. Mit dem Mitarbeiter müsste nach § 167 SGB IX ein BEM durchgeführt werden.

R
rtjum

08.08.2024 um 15:29 Uhr

eine Prognose ist in die Zukunft gerichtet. Kündigen kann der AG, er wird aber vor Gericht, so denn Kü-schutzklage eingereicht wird. mehr als nur die bisherigen Krankheitstage zur Begründung mitbringen müssen. Der AN wird, wenn er die negative Prognose bestreitet auch mehr als nur das Bestreiten vorlegen müssen. Meist ist es erforderlich, dass der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird. Und je nach Größe des Unternehmens sind die bisherigen Kranktage wahrscheinlich alleine schon nicht ausreichend.

T
titapropper

08.08.2024 um 16:13 Uhr

Na also- da is er wieder.

R
Rakshazar

08.08.2024 um 16:15 Uhr

Pfried wie immer argumentativ völlig daneben, gar nicht beachten, der Kerl hat von nichts eine Ahnung und trollt nur rum. 30 Krankheitstage pro Jahr muss der AG hinnehmen, ist also zumutbar. In diesem Falle also 120 Tage in den 4 Jahren. Somit wäre er 18 Tage drüber (4,5 Tage pro Jahr)...Ja, wenn da keine Kündigung kommt, wann dann? Facepalm

Beitrag ist gemeldet wegen Unsachlichkeit

T
takkus

09.08.2024 um 10:29 Uhr

Zwischen unbequemen Wahrheiten und Hass/ Hetze/ Beleidigungen im Internet hinter einem vermeintlich sicherem VPN besteht doch ein erhebliche Unterschied.

P
Pfried

10.08.2024 um 08:08 Uhr

Wen habe ich jetzt wieder beleidigt Richter takkus? Ich äußere lediglich, dass 140 Krankheitstage in nur 4 Jahren (!!!) deutlich zuviel sind und dieser MA selbstverständlich gekündigt gehört, zumal es keine einmalige Krankheit (z.b. Knochenbruch) ist, sondern schön jedes Jahr wiederkehrt, damit gewinnt der AG keinen Blumentopf.

Auf was berufst Du Deinen Tatbestand konkret? Vielleicht solltest Du die deutschen Gesetze lesen, hilft unter Umständen?

U
UdoWoe

12.08.2024 um 12:10 Uhr

Grundsätzliche jemanden Kündigen weil er 140 Krankheitstage in (nur) 4 Jahren hat, geht gar nicht. Warum hatte diese Person die Krankheitstage? Ist es eine und dieselbe Krankheit? Ist vielleicht der Arbeitsplatz der Auslöser dieser Krankheitstage? Dann ist sogar der Arbeitgeber hier in der Pflicht für Abhilfe zu sorgen. Die Berechtigte Frage ist, wurde schon ein BEM durchgeführt? Wenn ein Arbeitgeber eine Krankheitsbedingte Kündigung aufgrund einer Negativ-Prognose aussprechen will, dann sollte er vorher über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine Beurteilung erstellen lassen. So einfach, wie es sich Pfried macht, geht es nicht. Ich rate der betroffenen Person vielleicht mal darüber nachzudenken einen Schwerbehindertenantrag zu stellen (kommt natürlich auf die Erkrankung an und er sollte den Arzt dazu befragen). Aber einfach Kündigen wegen NUR 140 Krankheitstagen in 4 Jahren geht in meinen Augen gar nicht.

Ihre Antwort