Erstellt am 23.11.2011 um 09:49 Uhr von gironimo
Naja - wenn doch Stellen da sind, braucht er doch zunächst nur um seine Versetzung bitten (den BR zur Kenntnis mit einbinden). Dann muss sich der AG erklären. Am Besten fordert Ihr (soweit noch nicht geschehen) das freie Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben werden sollen.
Aber natürlich müsst Ihr das Problem der Luftbelastung lösen. Gibt es denn für die Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung und ein Maßnahmenplan zur Minimierung der Gesundheitsgefahren? (siehe Arbeitsschutzgesetz).
Die Auslegung und Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes (das stellt ja nicht nur auf Grenzwerte ab) sollte eines Eurer Schwerpunkte in dieser Frage sein - und unterstützt wahrscheinlich die Bemühungen des Kollegen auf einen trockenen Arbeitsplatz erheblich.
Erstellt am 23.11.2011 um 09:51 Uhr von Laffo
@Roger
schon mal bei Cheffe nachgefragt ob eine Umsetzung des betroffenen Kollegen möglich wäre? Hat der Kollege selbst einmal nachgefragt?
Was wird getan, um so wenig wie möglich mit diesen Dämpfen in Kontakt zu kommen? Persönliche Schutzausrüstung? Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern! Betriebsärztin, BG um Unterstützung bitten. Vielleicht Gewerbeaufsichtsamt oder LaGeSo in Spiel bringen!
Erstellt am 23.11.2011 um 19:13 Uhr von Roger
Hallo Kollegen gironimo und Laffo
Erstmal vielen Dank für eue promte Antwort.
Zur Erklärung -Ja es werden Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben -jedoch leider zu über
99 % ohne Berücksichtigung der betriebsinternen Bewerbungen angeblich da die Qualifikationen
nicht ausreichen würden obwohl diese Kollegen den selben Job machen wie der Vorgänger
der nun in Rente gegangen ist. Dies führt schon zu einer gewissen Resignation innerhalb
der Belegschaft-hat eh keinen Zweck.
Hier wäre auch die Frage ob der Chef für den gleichen Job eine immer höhere Qualifikation einfach
verlangen kann erst genügten dort Facharbeiter dann nur noch Meister jetzt sind wir bei Ingenieuren was
soll dann als nächstes kommen Dr.
Betreff Umsetzung des Kollegen dies war von Ihm schon angefragt worden es hieß es gäbe leider keine
andere Planstelle.
Ja sicherer eine Gefährdungsbeurteilung (extern eingekauft ) ist gemacht worden -da kam raus die Werte liegen noch unter den Grenzwerten -.Der Tipp mit der BG ist sicher gut aber dies käme einem
Vulkanausbruch im Betrieb gleich -Was ist eigentlich -LaGeSo ? sorry.
Die Frage ist doch gibt es einen Rechtsanspruch etwa aus der- Fürsorgepflicht -dass eine persönliche
Gesundheitsgefährdung reduziert werden muß .
Ich bitte um Antworten Gruß -Roger-