Gesundheitsschutz bei gerade noch gültigen Belastungs-Grenzwerten
Hallo Kolleginnen und KollegenBetriebsräte
Ich hätte da eine Frage betreff des Gesundheitsschutzes eines Kollegen. Zur Sache. Wir haben in unserem Betrieb eine Abteilung in der eine Luftbelastung durch feuchte laugenhaltige Dämpfe gegeben ist diese liegen jedoch nach Angabe des AG unter den zulässigen Grenzwerten ( wird noch geprüft -dauert aber noch sehr lange ).
Der Kollege hat aber nach über 15 jähriger Tätigkeit eine chronische Bronchitis sich dort zugezogen. Sein Arzt rät Ihm dringend den Arbeitslatz in einen trockenenere Bereich zu wechseln da sonst mit einer weiteren starken Gesundheitsverschlechterung und dem eintreten einer Schwerbehinderung in absehbarer Zeit sicher zu rechnen ist .
Meine Frage ist nun :hat der Kollege einen Anspruch auf einen "trockeneren Arbeitsplatz"
auf welche Rechtsnorm könnte er diesen Anspruch eventuell stützen.
Zumal durch Renteneintritt von 2 Kollegen solche völlig vergleichbaren "trockenen"Planstellen noch vorhanden sind.
Jede Antwort wäre hilfreich-Danke.
Community-Antworten (3)
23.11.2011 um 10:49 Uhr
Naja - wenn doch Stellen da sind, braucht er doch zunächst nur um seine Versetzung bitten (den BR zur Kenntnis mit einbinden). Dann muss sich der AG erklären. Am Besten fordert Ihr (soweit noch nicht geschehen) das freie Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben werden sollen.
Aber natürlich müsst Ihr das Problem der Luftbelastung lösen. Gibt es denn für die Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung und ein Maßnahmenplan zur Minimierung der Gesundheitsgefahren? (siehe Arbeitsschutzgesetz).
Die Auslegung und Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes (das stellt ja nicht nur auf Grenzwerte ab) sollte eines Eurer Schwerpunkte in dieser Frage sein - und unterstützt wahrscheinlich die Bemühungen des Kollegen auf einen trockenen Arbeitsplatz erheblich.
23.11.2011 um 10:51 Uhr
@Roger
schon mal bei Cheffe nachgefragt ob eine Umsetzung des betroffenen Kollegen möglich wäre? Hat der Kollege selbst einmal nachgefragt?
Was wird getan, um so wenig wie möglich mit diesen Dämpfen in Kontakt zu kommen? Persönliche Schutzausrüstung? Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern! Betriebsärztin, BG um Unterstützung bitten. Vielleicht Gewerbeaufsichtsamt oder LaGeSo in Spiel bringen!
23.11.2011 um 20:13 Uhr
Hallo Kollegen gironimo und Laffo
Erstmal vielen Dank für eue promte Antwort.
Zur Erklärung -Ja es werden Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben -jedoch leider zu über 99 % ohne Berücksichtigung der betriebsinternen Bewerbungen angeblich da die Qualifikationen nicht ausreichen würden obwohl diese Kollegen den selben Job machen wie der Vorgänger der nun in Rente gegangen ist. Dies führt schon zu einer gewissen Resignation innerhalb der Belegschaft-hat eh keinen Zweck. Hier wäre auch die Frage ob der Chef für den gleichen Job eine immer höhere Qualifikation einfach verlangen kann erst genügten dort Facharbeiter dann nur noch Meister jetzt sind wir bei Ingenieuren was soll dann als nächstes kommen Dr. Betreff Umsetzung des Kollegen dies war von Ihm schon angefragt worden es hieß es gäbe leider keine andere Planstelle. Ja sicherer eine Gefährdungsbeurteilung (extern eingekauft ) ist gemacht worden -da kam raus die Werte liegen noch unter den Grenzwerten -.Der Tipp mit der BG ist sicher gut aber dies käme einem Vulkanausbruch im Betrieb gleich -Was ist eigentlich -LaGeSo ? sorry.
Die Frage ist doch gibt es einen Rechtsanspruch etwa aus der- Fürsorgepflicht -dass eine persönliche Gesundheitsgefährdung reduziert werden muß .
Ich bitte um Antworten Gruß -Roger-
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