Dienstplan
Hallo darf die heimleitung einfach den Dienstplan ändern bevor er ausgehängt wird der aber von der WBL schon fertig geschriebeb wurde
Community-Antworten (2)
20.03.2022 um 01:03 Uhr
Die Frage ist so ziemlich sinnlos: Solange es keinen Betriebsrat gibt, macht der AG den Dienstplan - und ändert ihn auch so wie er will.
Gibt es einen Betriebsrat, dann muss der den Dienstplan vor der Veröffentlichung genehmigen. Und Änderungen danach sind ebenfalls nur mit VORHERIGER Zustimmung des Betriebsrats möglich.
Abweichungen von diesem Grundsatz können sich z.B. aus Betriebsvereinbarungen o.ä, ergeben. Aber das ist dann bei so unklarer Faktenlage Kaffeesatzlesen.
21.03.2022 um 09:21 Uhr
Solange der Dienstplan nicht ausgehängt und damit veröffentlicht ist darf der Arbeitgeber den Dienstplan beliebig ändern. Erst wenn der Dienstplan veröffentlicht ist ist er bindend. Was die WBL dazu mit der Heimleitung ausdiskutiert ist eine Angelegenheit zwischen denen.
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