Sicherheitsbeauftragte sind gleichzeitig BRMs. Noch zwei BRMs in den ASA?
Hallo, laut ASiG muss der AG einen ASA bilden. Mitglieder sind u.a. zwei BRMs sowie die Si-Beauftragten. Nun sind unsere beiden Si-Beauftragten außerdem noch BRMs. Dürfen wir nun noch zwei weitere BRMs in den ASA schicken oder ist unser "Kontingent" mit den beiden schon erschöpft? Chef ist der Meinung: ja!
Community-Antworten (2)
18.11.2011 um 02:25 Uhr
Nach meinem Verständnis entscheidet der BR selbst, wen er zu den Sitzungen entsendet.
Wenn die Si - Beauftragten nicht in Ihrer Rolle als BR - Mitglied an der Sitzung teilnehmen, sollte es auch kein Problem sein.
Ich kann jedoch nachvollziehen, warum Dein AG dad andes sieht.;-)))
18.11.2011 um 09:44 Uhr
@seesee
Mitglieder sind u.a. zwei BRMs sowie die Si-Beauftragten. Nun sind unsere beiden Si-Beauftragten außerdem noch BRMs.
Dürfen wir nun noch zwei weitere BRMs in den ASA schicken oder ist unser "Kontingent" mit den beiden schon erschöpft?
Ich verstehe die Frage nicht..... 2 BRM + Si-Beauftrage, von denen wiederum 2 BRM sind, also 4 BRM im ASA?
Das ist so OK, warum auch nicht. Aber warum wollt ihr noch 2 BRM, also 4 vom BR (= insgesamt 6 BRM) in den ASA schicken? Das steht Euch nicht zu.
Falls Du meinst, das bislang nur 2 BRM (also die beiden SiBeauftragten) im ASA sind oder Euer AG Euch die 2 zusätzlichen BRM entziehen will: DAS geht nicht.
Lies doch mal §11 ASiG. Da steht:
Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
und §22 SGB VII: § 22 Sicherheitsbeauftragte (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.
Ergo: Die beiden jetzt im ASA eingesetzten Kollegen sind VOM AG bestellte Sicherheitsbeauftragte (die er hoffentlich mit Eurer Beteiligung ausgewählt hat!).Das diese BRM sind, tja, warum hat der AG die genommen? Musste er doch nicht! Auf jeden Fall gehören in den ASA "zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder", da die beiden anderen vom AG bestimmt sind zählen die nicht mit, also NOCHMAL zwei vom BR.
Egal wie Deine Frage lautet bestimmt der BR also 2 BRM (nicht mehr, nicht weniger) in den Ausschuss, was der AG macht ist sein Problem, und wenn er die gesamten restlichen BRM in den Ausschuss bestimmt bleiben die 2 vom BR bestimmten erhalten.
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