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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eigenständiges Arbeiten und handeln von BRMs,

P
polybär
Jan 2018 bearbeitet

Eigenständiges Arbeiten und handeln von BRMs, hallo wie weit darf ein BRM ohne Beluss vom Gremium bzw absprache eigenständig walten und schalten ? Es geht um die Begleitung vom Schrank öffnungen und die Begleitung beim auslesen von Daten (regel in der BV >Teilnahme vom BR erforderlich) zumindest kenne ich es so das die BRMs das a. im Vorfelde allen andren BRMs erzählt haben via Mail oder aber in der Sitzung davon Berichtet haben. Ich kann auch keinerlei Dokumenation finden in dem Begleitungen festgehalten wird ? Muss das nicht sein grade bei Schrank öffnungen ? oder Bergleitungen bei möglichen Auswertungen. Ich meine wie soll das sonst nachvoll zogen werden wer da mit war (vom BR aus) ???

99706

Community-Antworten (6)

B
Basic

28.10.2013 um 12:29 Uhr

Hallo Polybär das solltest du aber wissen oder mal auf ein Grundlagen Seminar gehen. Die Aufgaben eines Betriebsrats

Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darauf zu achten, dass im Betrieb die zugunsten der Mitarbeiter erlassenen Normen eingehalten werden. Außerdem hat ihn die Belegschaft gewählt, damit er ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Und das ist noch längst nicht alles!

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 BetrVG geregelt. Dort ist sozusagen das Tätigkeitsfeld des Betriebsrats beschrieben. Im Einzelnen hat der Betriebsrat

darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden
beim Arbeitgeber Maßnahmen zu beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern - insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg - zu förderndie Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern
die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen
die Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken
die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern
die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern
die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern
die Beschäftigung insgesamt im Betrieb zu fördern und zu sichern
Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
N
Nubbel

28.10.2013 um 12:41 Uhr

deine basics sind toll, haben aber mit der Frage nichts zu tun.

hier kann jeder machen was er will, geht nicht. man sollte schon grobe abläufe festlegen. wenn zb wegen diebstahlverdacht Schränke geöffnet werden, würde das bei uns kein brm ohne rücksprache mitmachen. wenn jemand verstorben ist, läuft das eher unbürokratisch. es wird aber in der sitzung berichtet und im protokoll festgehalten

auslesen von daten jeglicher art, geht nicht ohne beschluss

P
polybär

28.10.2013 um 13:12 Uhr

@Nubbel, danke.

Rücksprache mit dem Gremium ?

G
gironimo

28.10.2013 um 13:37 Uhr

Wahrscheinlich lässt sich keine klare Grenze ziehen. Es kann ja auch sein, dass ein AN ein bestimmtes BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen will, wenn es Ärger mit dem AG gibt.

Will der AG etwas tun (Schrank öffnen oder Daten auslesen) muss er sich ganz offiziell an den BRV wenden. Und dann geht es einen Ganz im Gremium, wenn nicht Zuständigkeiten im Gremium bereits geregelt sind.

Und wie die Kommunikation im Gremium läuft (auch Dokumentation) - darüber solltet Ihr mal im Gremium reden.

N
Nubbel

28.10.2013 um 14:41 Uhr

zumindest mit dem vorsitz und der noch mal mit dem stellvertretenden vorsitz. und ohne diebstahlsanzeige, dringendem verdacht und anwesender polizei schon gar nicht!

P
polybär

29.10.2013 um 09:52 Uhr

@Nubbel, geht nicht um Anzeigepflichten.

@gironimo, reden ist gut, grade weil wir bald wählen und ggf neue dazu kommen.

Vielleicht fallen mir aktuell öfters dinge auf, die sonst als gegeben hingenommen wurden weil ja alles lüuft und ich anders weitig meinen Schwerpunkt hatte als in der Täglichen BR Arbeit. Könnte aber auch daran liegen, das mich die oft ominöse Arbeitsweise Verwundert und ich sie nicht in die BertVG unter bekomme..... Das gute ist das ich immer seltner alleine darüber stolpere . Aber auch hier muss ich auf passen das ich nicht den Verkhrten Menschen zuspiele

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