Erstellt am 13.06.2014 um 08:07 Uhr von Kölner
@skargen
Ihr habt sehr kurzfristig die wöchentliche Sitzung des BR um einen Tag verschoben. Der AG kann nicht alle BRMs freistellen. Und jetzt sprichst Du von Behinderung der BR-Arbeit?
Sagt Dir ein Sprichwort mit Kirche und Dorf etwas?
Erstellt am 13.06.2014 um 08:40 Uhr von skargen
@ Kölner
ich sehe das ja auch entspannter, aber einige Scharfmacher hier wollen es halt unbedingt knallen lassen. Denen würde ich gerne etwas den Wind aus den Segeln nehmen, daher wäre es wichtig, diese Frage z.B. mit einem Verweis auf ein entsprechendes Urteil untermauern zu können, ob so oder so.
Gerade die Tatsache, dass immer noch keine Züge fahren und der AG so kulant ist, dass die MA dafür nachträglich Urlaub einreichen können, steht dem auch entgegen.
Erstellt am 13.06.2014 um 09:31 Uhr von gironimo
Der AG stellt den BR nicht frei. Der BR stellt sich selber frei. Ob Ihr das macht, liegt in Eurem pflichtgemäßen ermessen. Es kann in sofern auch gar nicht zu einer Behinderung der BR-Arbeit durch den AG kommen. So gesehen, läuft es bei Euch vielleicht nicht nach den Regeln.
Sicher gab es schon wichtige Gründe, warum Ihr Eure Sitzung verschoben habt. "Ohnehin unterbesetzt" würde ich jetzt nicht unbedingt als Grund ansehen, die Sitzung erneut zu verschieben. Aber das müsst Ihr abwägen - schließlich stellt sich ja auch die Frage, ob etwas fristgerecht entschieden werden muss usw.