Kann ich die Zahl der Ersatzmitglieder beschränken?
Unser BR besteht aus 7 BRMs und wir haben 8 weitere Personen auf der Liste, die bei der Wahl mindestens 1 Stimme erhalten haben. Nun geht in unserem BR das "Gerücht" rum, man müsse im Verhinderungsfall von BRMs nicht auf alle Personen auf der Liste (der Reihe nach unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts) zurückgreifen. In einer Geschäftsordnung könne man regeln, dass beispielsweise nur 4 der 8 Personen auf der Liste der Nachrücker im Verhinderungsfall von BRMs überhaupt als Ersatzmitglied geladen werden. Grund der Idee ist, dass die Personen weiter hinten auf der Liste so selten dazu geholt werden, sodass eine kontinuierliche BR-Arbeit nicht möglich ist. Ist das rechtlich zulässig? Ich habe da meinen Zweifel kann dazu aber nirgends etwas finden. Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen? Danke!
Community-Antworten (8)
14.10.2019 um 11:53 Uhr
Hallo,
es rücken soviele Ersatzmitglieder nach bis entweder der BR dann seine Anzahl erreicht hat oder bis keine mehr da sind. https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/ersatzmitglieder
14.10.2019 um 12:10 Uhr
Alle Kandidaten die auf dem Wahlzettel standen und mind. 1 Stimme bekommen haben (Ich nehme mal an das ihr nur 1 Liste hattet) sind entweder BRM oder Ersatzmitglied. die ersten 7 BRM - die anderen 8 sind Ersatzmitglied in der Reihenfolge der Stimmenanzahl. Bei gleichen Stimmanzahl must ihr auch jetzt schon die Reiehnfolge festlegen. Das die hinteren viellicht selten oder auch nie in den BR nachrücken könnten, spielt für die Festlegung erst einmal keine Rolle. Ihr als BR könnt aber nicht nachträglich das Wahlergebnis "beschneiden"
14.10.2019 um 12:14 Uhr
"Nun geht in unserem BR das "Gerücht" rum, man müsse im Verhinderungsfall von BRMs nicht auf alle Personen auf der Liste (der Reihe nach unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts) zurückgreifen. In einer Geschäftsordnung könne man regeln, dass beispielsweise nur 4 der 8 Personen auf der Liste der Nachrücker im Verhinderungsfall von BRMs überhaupt als Ersatzmitglied geladen werden."
Das ist gelinde gesagt völliger Blödsinn!
"Grund der Idee ist, dass die Personen weiter hinten auf der Liste so selten dazu geholt werden, sodass eine kontinuierliche BR-Arbeit nicht möglich ist."
Auch das ist dummes Zeug. Warum sollte es ein Problem sein, nur weil einige BRM nur ab und zu mal da sind?
14.10.2019 um 12:24 Uhr
Zitat Kjarrigan: "Bei gleichen Stimmanzahl must ihr auch jetzt schon die Reiehnfolge festlegen."
Die "Festlegung" trifft der Wahlvorstand mittels Los.
14.10.2019 um 13:01 Uhr
zwingende gesetzliche Vorschriften kann eine GO nicht aushebeln. Daher sind die Ersatzmitglieder zu laden, wenn ein Verhinderungsfall vorliegt. Punkt! Gerade um eine kontinuierliche BR-Arbeit sicher zu stellen gibt es die EBRM
14.10.2019 um 13:07 Uhr
Zitat rsddbr "Die "Festlegung" trifft der Wahlvorstand mittels Los. " Ja, scheint aber in diesem Fall nicht erfolgt zu sein. Deswegen muss aber nicht neu gewählt warden, sondern es ist schnellstmöglich nachzuholen.
14.10.2019 um 14:03 Uhr
Die Kontinuität der Betriebsratsarbeit wird durch das regelmäßige Erscheinen der BR-Mitglieder sichergestellt und nicht durch den Ausschluss von Ersatzmitgliedern!
14.10.2019 um 14:05 Uhr
Kjarrigan schrieb: "Ja, scheint aber in diesem Fall nicht erfolgt zu sein. Deswegen muss aber nicht neu gewählt warden, sondern es ist schnellstmöglich nachzuholen."
Darum geht es nicht. Das ist alles ordnungsgemäß durch die Wahlleitung im Nachgang der Wahl erfolgt, die Reihenfolge steht fest. Die Frage war, ob der BRV bei Ladung von Ersatzmitgliedern der Liste bis zum Ende folgen muss oder ob eine Regelung in der GO festgelegten kann, dass der BRV nur bis zu einer bestimmten Position der Liste nachlädt.
nicht brauchen und Celestro: Danke für eure eindeutigen Antworten!
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