Hallo Zusammen,
in dem Buch "Handbuch für Betriebsratsvorsitzende" steht unter der Rubrik "ergänzend zum BetrVG" "SGB VII": Die Geschäftsleitung muss Sicherheitsbeauftragte unter BR-Mitwirkung bestellen. Sie hat mindestens einmal im Monat ein Treffen mit diesen oder ... und dem BR ... einzuberufen.
Leider fand ich bis jetzt keine gesetzliche Grundlage für diese Aussage. § 22 SGB VII schreibt zwar die Bestellung der Sicherheitsbeauftargten vor, gibt aber nicht vor wie oft sie sich treffen sollen.
Hat jemand vielleicht eine Idee, wo sowas zu finden sei?
Vielen Dank im Voraus
Hmaidide