Wie oft müssen sich Sicherheitsbeauftragte, GL und BR treffen
Hallo Zusammen, in dem Buch "Handbuch für Betriebsratsvorsitzende" steht unter der Rubrik "ergänzend zum BetrVG" "SGB VII": Die Geschäftsleitung muss Sicherheitsbeauftragte unter BR-Mitwirkung bestellen. Sie hat mindestens einmal im Monat ein Treffen mit diesen oder ... und dem BR ... einzuberufen. Leider fand ich bis jetzt keine gesetzliche Grundlage für diese Aussage. § 22 SGB VII schreibt zwar die Bestellung der Sicherheitsbeauftargten vor, gibt aber nicht vor wie oft sie sich treffen sollen. Hat jemand vielleicht eine Idee, wo sowas zu finden sei? Vielen Dank im Voraus Hmaidide
Community-Antworten (4)
08.06.2010 um 22:10 Uhr
hmaidide, für`s Erste behaupte ich mal, mindestens 4 X im Jahr zu den ASA-Sitzungen.
08.06.2010 um 23:31 Uhr
§11 ASIG Arbeitsschutzausschuß
09.06.2010 um 11:39 Uhr
Vielen Dank euch. Das mit dem ASIG war mir bekannt. Es betrifft aber dem Ausschuß und nicht den Beauftragten. Ich habe dem Verlag eine eMail geschickt und ihm gebeten mir die Quellen zu nennen. sobald ich ne Antwort habe werde ich euch mitteilen. sollte jedoch irgend jemand etwas finden bzw. gefunden haben, bitte ich um Mitteilung. nochmals vielen Dank hmaidide
10.06.2010 um 18:25 Uhr
Hallo zusammen, hier die Antwort des verlegers: Guten Tag, wie so häufig, sind Gesetzestexte ziemlich dürftig formuliert worden und wird die Umsetzung in der betrieblichen Praxis erst durch Urteile oder/und Gesetzeskommentare im Detail geklärt. So auch in diesem Fall. Leider habe ich jetzt nicht genügend Zeit, um die arbeitsrechtlichen Kommentare daraufhin zu prüfen. Empfehle deshalb, dies selber vorzunehmen, z.B. im Kommentar von Schaub zum Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) oder dem ausführlichen Kommentar zum Arbeitsrecht vom Bund-Verlag. Ich hoffe, damit etwas weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen: Klaus Kellner viele Grüße Hmaidide
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