Bei uns in der Firma gibt es keine durchgängige und transparente Praxis wie und wann der AN Urlaub zu beantragen hat, so dass es sein kann, dass er die Bestätigung erst einen Tag, bevor er in den Urlaub geht bekommt. Jetzt will der AG -alleine- eine bestimmte Praxis einführen. Hat da der BR nicht Mitspracherecht ?
- Bei uns werden auch AN bei Bedarf aus dem Urlaub geholt. Muss der AN dem Folge leisten ? Hat der AN nicht ein Recht auf Erholung ... ?